Meldetatbestände
Für Meldungen gemäß Infektionsschutzgesetz stehen Arztpraxen grundlegend zwei Arten von Meldungen in DEMIS zur Verfügung:
Meldung über das DEMIS-Meldeportal
Für Arztpraxen steht zur Anbindung an DEMIS derzeit primär das DEMIS-Meldeportal zur Verfügung.
Das DEMIS-Meldeportal ist erreichbar
Zur Nutzung des DEMIS-Meldeportals ist eine Anmeldung notwendig. Die unterstützten Verfahren sind unter Authentisierungsmethoden beschrieben.
Unser Quickguide zur Nutzung des Meldeportals für Arztpraxen listet die notwendigen Schritte auf.
Meldung über FHIR-Schnittstelle in der Primärsoftware
Es besteht darüber hinaus perspektivisch die Möglichkeit, DEMIS-Meldungen (teil-)automatisiert über die FHIR-Schnittstelle aus dem jeweils individuell genutzten Softwareprodukt (wie z.B. Praxisverwaltungssystemen=PVS) abzusetzen. Die Anbindung von PVS-Systemen an DEMIS ist derzeit in technischer Vorbereitung.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Datenübernahme aus dem PVS in die Formularseiten des DEMIS-Meldeportals bereits möglich.
Weiterentwicklung
Informationen zur Weiterentwicklung von DEMIS sind unter Weiterentwicklung dargestellt.