DEMIS Wissensdatenbank

In der Telematikinfrastruktur erreichen Sie das DEMIS Meldeportal. Dort müssen Sie sich authentisieren, um eine Meldung abgeben zu können.

Folgende Meldetatbestände stehen in DEMIS zur Verfügung:

Beschreibunggesetzliche Grundlage
Krankheitsmeldung: Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod § 6 Abs. 1 Nr. 1, 1a und Abs. 2 IfSG
Erregernachweismeldung, z.B. Schnelltests§ 7 Abs. 1 IfSG


Informationen zur Weiterentwicklung von DEMIS sind unter Weiterentwicklung dargestellt.

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