In der Telematikinfrastruktur erreichen Sie das DEMIS Meldeportal. Dort müssen Sie sich authentisieren, um eine Meldung abgeben zu können.
Folgende Meldetatbestände stehen in DEMIS zur Verfügung:
Beschreibung | gesetzliche Grundlage |
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Krankheitsmeldung: Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod | § 6 Abs. 1 Nr. 1, 1a und Abs. 2 IfSG |
Erregernachweismeldung, z.B. Schnelltests | § 7 Abs. 1 IfSG |
Informationen zur Weiterentwicklung von DEMIS sind unter Weiterentwicklung dargestellt.