Für Arztpraxen steht zur Anbindung an DEMIS primär das DEMIS-Meldeportal über die Telematik-Infrastruktur oder über das Internet auf https://meldung.demis.rki.de zur Verfügung. Zur Nutzung des DEMIS-Meldeportals ist eine Authentisierung notwendig, siehe Authentisierungsmethoden.
Für den Fall, dass die bevorzugte Nutzung des Meldeportals derzeit nicht realisierbar ist, besteht alternativ die Möglichkeit, eine FHIR-Schnittstelle zu nutzen.
Folgende Meldetatbestände stehen in DEMIS zur Verfügung:
Beschreibung | gesetzliche Grundlage |
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Krankheitsmeldung: Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod | § 6 Abs. 1 Nr. 1, 1a und Abs. 2 IfSG* |
Erregernachweismeldung, z.B. Schnelltests | § 7 Abs. Nr. 1 IfSG |
Informationen zur Weiterentwicklung von DEMIS sind unter Weiterentwicklung dargestellt.
*Infopaket §6 - Krankheiten melden über das Meldeportal
Für das Absetzen von Krankheitsmeldungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 1a IfSG sowie § 6 Abs. 2 IfSG über das DEMIS-Meldeportal stellen wir ein umfangreiches Infopaket zur Verfügung.
Infopaket zur Meldung gemäß § 6 IfSG- Krankheiten melden über das Meldeportal