Für Arztpraxen steht zur Anbindung an DEMIS derzeit primär das DEMIS-Meldeportal zur Verfügung über 1) die Telematikinfrastruktur oder 2) das Internet (verfügbar via https://meldung.demis.rki.de). Zur Nutzung des DEMIS-Meldeportals ist eine vorgelagerte Authentisierung notwendig, siehe hier: Authentisierungsmethoden.
Es besteht darüber hinaus perspektivisch die Möglichkeit, DEMIS-Meldungen (teil-)automatisiert über die FHIR-Schnittstelle, aus dem jeweils individuell genutzten Softwareprodukt (wie z.B. Praxisverwaltungssystemen=PVS) abzusetzen. Die Anbindung von PVS-Systemen an DEMIS ist derzeit in technischer Vorbereitung.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Datenübernahme aus dem PVS in die Formularseiten des DEMIS-Meldeportals bereits möglich.
Folgende Meldetatbestände können bereits über DEMIS gemeldet werden:
Beschreibung | gesetzliche Grundlage |
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Krankheitsmeldung: Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod | § 6 Abs. 1 Nr. 1, 1a und Abs. 2 IfSG* |
Erregernachweismeldung, z.B. Schnelltests | § 7 Abs. Nr. 1 IfSG |
Weiterführende Informationen
Infopaket § 6 IfSG - Krankheiten melden über das Meldeportal
Für das Absetzen von Krankheitsmeldungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 1a IfSG sowie § 6 Abs. 2 IfSG über das DEMIS-Meldeportal stellen wir ein umfangreiches Infopaket zur Verfügung.
→ Infopaket zur Meldung gemäß § 6 IfSG- Krankheiten melden über das Meldeportal