DEMIS Wissensdatenbank

Für Arztpraxen steht zur Anbindung an DEMIS primär das DEMIS-Meldeportal über die Telematik-Infrastruktur oder über das Internet auf https://meldung.demis.rki.de zur Verfügung. Zur Nutzung des DEMIS-Meldeportals ist eine Authentisierung notwendig, siehe Authentisierungsmethoden.

Für den Fall, dass die bevorzugte Nutzung des Meldeportals derzeit nicht realisierbar ist, besteht alternativ die Möglichkeit, eine FHIR-Schnittstelle zu nutzen.


Folgende Meldetatbestände stehen in DEMIS zur Verfügung:

Beschreibunggesetzliche Grundlage
Krankheitsmeldung: Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod § 6 Abs. 1 Nr. 1, 1a und Abs. 2 IfSG*
Erregernachweismeldung, z.B. Schnelltests§ 7 Abs. Nr. 1 IfSG


Informationen zur Weiterentwicklung von DEMIS sind unter Weiterentwicklung dargestellt.


*Infopaket §6 - Krankheiten melden über das Meldeportal

Für das Absetzen von Krankheitsmeldungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 1a IfSG sowie § 6 Abs. 2 IfSG über das DEMIS-Meldeportal stellen wir ein umfangreiches Infopaket zur Verfügung. 

Infopaket zur Meldung gemäß § 6 IfSG- Krankheiten melden über das Meldeportal

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