DEMIS Wissensdatenbank

Meldetatbestände

Für Meldungen gemäß Infektionsschutzgesetz stehen Arztpraxen grundlegend zwei Arten von Meldungen in DEMIS zur Verfügung:


Beschreibunggesetzliche Grundlage
Krankheitsmeldung: Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung sowie der Tod § 6 Abs. 1 Nr. 1, 1a und Abs. 2 IfSG*
Erregernachweismeldung, z.B. Schnelltests§ 7 Abs. Nr. 1 IfSG

Meldung über das DEMIS-Meldeportal

Für Arztpraxen steht zur Anbindung an DEMIS derzeit primär das DEMIS-Meldeportal zur Verfügung.

Das DEMIS-Meldeportal ist erreichbar

Zur Nutzung des DEMIS-Meldeportals ist eine Anmeldung notwendig. Die unterstützten Verfahren sind unter Authentisierungsmethoden beschrieben.
Unser Quickguide zur Nutzung des Meldeportals für Arztpraxen listet die notwendigen Schritte auf.

Meldung über FHIR-Schnittstelle in der Primärsoftware

Es besteht darüber hinaus perspektivisch die Möglichkeit, DEMIS-Meldungen (teil-)automatisiert über die FHIR-Schnittstelle aus dem jeweils individuell genutzten Softwareprodukt (wie z.B. Praxisverwaltungssystemen=PVS) abzusetzen. Die Anbindung von PVS-Systemen an DEMIS ist derzeit in technischer Vorbereitung.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Datenübernahme aus dem PVS in die Formularseiten des DEMIS-Meldeportals bereits möglich.


Bitte lesen!

Infopaket §6 - Krankheiten melden über das Meldeportal

Für das Absetzen von Krankheitsmeldungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 1a IfSG sowie § 6 Abs. 2 IfSG über das DEMIS-Meldeportal stellen wir ein umfangreiches Infopaket zur Verfügung. 

Infopaket zur Meldung gemäß § 6 IfSG- Krankheiten melden über das Meldeportal

Weiterentwicklung

Informationen zur Weiterentwicklung von DEMIS sind unter Weiterentwicklung dargestellt.


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