DEMIS Wissensdatenbank

Meldetatbestände

Für die Meldungen gemäß Infektionsschutzgesetz stehen grundlegend zwei Arten von Meldungen zur Verfügung:

  1. Krankheit melden (insbesondere relevant)
    1. Meldung von meldepflichtigen Infektionskrankheiten (§ 6 IfSG) bei Verdacht oder Diagnose einer meldepflichtigen Krankheit
  2. Erregernachweis melden
    1. Meldung von Nachweisen von Krankheitserregern (§ 7 Abs. 1 IfSG) sobald ein meldepflichtiger Krankheitserreger nachgewiesen wird
    2. Betrifft unter anderem auch Schnelltest-Ergebnisse oder andere Erregernachweise vor Ort

Sie erhalten im Anschluss eine Meldungsquittung als PDF mit den gemeldeten Informationen. Es wird empfohlen diese aufzubewahren.

Meldung über das DEMIS-Meldeportal

Das Meldeportal kann im Internet über https://meldung.demis.rki.de erreicht werden.

Für die Anmeldung gibt es aktuell 2 Möglichkeiten:

  1. Authentisierung mittels SMC-B und gematik-Authenticator
  2. Authentisierung mittels BundID

Hinweise zur Anmeldung

Die Authentisierung mittels SMC-B ist die empfohlene Variante für Organisationen im Gesundheitswesen. Es wird der gematik-Authenticator und eine TI-Verbindung benötigt.

Detaillierte Informationen bietet das Installationshandbuch Authenticator.

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