Meldetatbestände
Für die Meldungen gemäß Infektionsschutzgesetz stehen grundlegend zwei Arten von Meldungen zur Verfügung:
- Krankheit melden (insbesondere relevant)
- Meldung von meldepflichtigen Infektionskrankheiten (§ 6 IfSG) bei Verdacht oder Diagnose einer meldepflichtigen Krankheit
- Erregernachweis melden
- Meldung von Nachweisen von Krankheitserregern (§ 7 Abs. 1 IfSG) sobald ein meldepflichtiger Krankheitserreger nachgewiesen wird
- Betrifft unter anderem auch Schnelltest-Ergebnisse oder andere Erregernachweise vor Ort
Sie erhalten im Anschluss eine Meldungsquittung als PDF mit den gemeldeten Informationen. Es wird empfohlen diese aufzubewahren.
Meldung über das DEMIS-Meldeportal
Das Meldeportal kann im Internet über https://meldung.demis.rki.de erreicht werden.
Für die Anmeldung gibt es aktuell 2 Möglichkeiten:
- Authentisierung mittels SMC-B und gematik-Authenticator
- Authentisierung mittels BundID
Hinweise zur Anmeldung
Die Authentisierung mittels SMC-B ist die empfohlene Variante für Organisationen im Gesundheitswesen. Es wird der gematik-Authenticator und eine TI-Verbindung benötigt.
- Downloaden Sie den gematik-Authenticator über
- ...und installieren Sie diese. Hierfür benötigen Sie Administrator Rechte auf Ihrem PC.
- Starten Sie den Authenticator und folgen unter "Einstellungen" → "Konfigurationsassistent starten" der Schritt-für-Schritt-Anleitung. Hierfür benötigen Sie Administrator Rechte auf Ihrem Konnektor.
Detaillierte Informationen bietet das Installationshandbuch Authenticator.