Eine Meldung wird dann zur Folgemeldung, wenn sie sich auf eine bereits abgesetzte Meldung bezieht, z. B. wenn eine vorläufige Diagnose endgültig wird oder es ergänzende Angaben bei einem Verdacht auf eine Erkrankung gibt u. a. Besonders interessant ist diese Art von ergänzender Meldung zum Beispiel für Sekundärlabore, denen keine expliziten Personendaten vom primärdiagnostizierenden Labor mit übermittelt wurden. Im DEMIS-Meldeportal gibt es zwei Optionen, eine Folgemeldung abzusetzen: - Folgemeldungen, in denen Personendaten korrigiert werden müssen (z. B. bei falscher Geburtsdatumsangabe in der initialen Meldung),
- Diese Meldungen sollten über die Kachel der Initialmeldung auf der Formularseite "Meldetatbestand" mit entsprechender Statusangabe erfolgen.
- Alle anderen Folgemeldungen ohne erneute Angabe von Personendaten sollten über die Kachel "Folgemeldung" abgesetzt werden
- mit Pflichtangabe der initialen Meldungs-ID
- ohne erneute Angabe von Personendaten (da diese dem Gesundheitsamt bereits aus der Initialmeldung vorliegen)
Weiterführende Infos siehe: Folgemeldungen im Meldeportal im Meldeportal
Themenbezogene Links: |