Title | Frage | Antwort | Thema |
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Meldungen gemäß § 7 Abs. 4 IfSG | Was und wie muss gemäß § 7 Abs. 4 IfSG gemeldet werden? | Meldungen nach § 7 Abs. 4 IfSG erfolgen nichtnamentlich vom Melder an das RKI. Die Umsetzung ist im Leitfaden der Erregernachweismeldung beschrieben: "Zur Übermittlung von Erregernachweisen nach § 7 Abs. 4 IfSG sind entsprechend der Erregernachweismeldevorgang (negativ), die Erregernachweismeldung (negativ) sowie die betroffene Person (anonym) zu nutzen." Zudem ist der Ablauf im Lifecyclemanagement-Szenario 7 beschrieben. Fehlerhafte Umsetzung führt dazu, dass Gesundheitsämter falsche Meldungen oder das RKI namentliche Meldungen erhält. Bitte nutzen Sie die TEST-Umgebung zum Testen. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass alle Untersuchungsergebnisse auf SARS-CoV-2 (direkter Nachweis mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik) nichtnamentlich gemeldet werden sollen. Für die technische Umsetzung reicht eine Meldung der negativen Testergebnisse, da die positiven Nachweise im Rahmen von § 14 Abs. 4 und 5 IfSG als nichtnamentliche Auszüge der Meldungen nach § 7 Abs. 1 IfSG bereits am RKI vorliegen. Die Meldungen nach § 7 Abs. 4 IfSG erhält nur das RKI, nicht die Gesundheitsämter (siehe § 10 Abs. 3 IfSG). Eine Meldung über das DEMIS-Meldeportal (Meldung über ein Onlineformular) ist nicht möglich und wird auch zukünftig nicht zur Verfügung gestellt. Meldepflichtige, die keine entsprechende Schnittstelle im verwendeten LIS/LIMS nutzen können, sind von der Meldepflicht ausgenommen. | Labor |
Anbindung Arztpraxen | Wie kann ich meine Arztpraxis an DEMIS anbinden? | Für Arztpraxen steht zur Anbindung an DEMIS das DEMIS-Meldeportal auf https://meldung.demis.rki.de zur Verfügung. Zur Nutzung des DEMIS-Meldeportals ist eine Anmeldung und Authentisierung notwendig. Zurzeit stehen zwei Authentisierungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Darüber hinaus besteht perspektivisch die Möglichkeit, DEMIS-Meldungen über die FHIR-Schnittstelle aus dem jeweils individuell genutzten Softwareprodukt (wie z.B. Praxisverwaltungssystemen=PVS) abzusetzen. Die Anbindung von PVS-Systemen an DEMIS ist derzeit in technischer Vorbereitung. Zur Authentifizierung des Primärsystems stehen aktuell folgende Methoden zur Verfügung. Diese Authentifizierungsmethode befindet sich noch in der Entwicklung und steht aktuell für Softwarehersteller auf der Testumgebung zur Verfügung. | Anbindung |
Meldung von Impfdaten über DEMIS | Können Impfdaten über DEMIS übermittelt werden? | Aktuell befindet sich die Integration der Impfdatenerhebung in DEMIS in Vorbereitung. Noch gibt es leider keine Schnittstelle, über die Apotheken und weitere Leistungserbringer ihre Impfdaten über DEMIS an das RKI übermitteln können. Die Impfdatenübermittlung via DEMIS wird voraussichtlich im Jahr 2026 möglich sein. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld. Es gilt weiterhin, dass die durchgeführten COVID-19- und Grippeschutz-Impfungen von den impfenden Stellen archiviert und zu einem späteren Zeitpunkt über DEMIS an das RKI nachgemeldet werden, sobald die Schnittstelle zur Verfügung steht. Mit der Archivierung und Nachmeldung der Impfdaten kommen die impfenden Stellen der gesetzlichen Meldepflicht in § 13 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz nach. In der DEMIS-Wissensdatenbank finden Sie die jeweils aktuellen Informationen zu den DEMIS-Weiterentwicklungen. | Weiterentwicklung |
Melden über das DEMIS-Meldeportal | Wie setze ich eine Krankheitsmeldung über das DEMIS-Meldeportal ab? | Für die Krankheitsmeldung müssen Sie sich im DEMIS-Meldeportal angemeldet und authentisiert haben. DEMIS-Meldeportal: https://meldung.demis.rki.de/portal Die Oberfläche des DEMIS-Meldeportals entspricht einem Onlineformular mit Eingabe- und Auswahlfeldern. Weiterführende Informationen: | Meldung absetzen |
Authentisierung im Meldeportal | Wie kann ich meine Einrichtung authentisieren, nicht mich als Privatperson? | Mit dem "Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen" – Onlinezugangsgesetz (OZG), werden alle Behörden verpflichtet, Verwaltungsleistungen digital über Verwaltungsportale anzubieten. Ein Zugang zu DEMIS bzw. zum DEMIS-Meldeportal wird über das OZG ermöglicht. Zur Authentisierung mittels BundID müssen Nutzerinnen und Nutzer über ein BundID-Konto verfügen und sich per privatem Elsterzertifikat oder Online-Ausweis authentisieren. Voraussichtlich bis Ende 2026 wird eine zweite Authentisierungsmöglichkeit gemäß OZG im DEMIS-Meldeportal zur Verfügung gestellt - hierbei handelt es sich um "Mein Unternehmenskonto" (MUK). Informationen zur Erstellung eines MUK-Kontos finden Sie hier https://service.mein-unternehmenskonto.de/. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Authentisierung über SMC-B in Verbindung mit dem gematik-Authenticator, sofern die Einrichtung an die Telematik-Infrastruktur angebunden ist. | Authentisieren |
Wie kann man einen Verdacht (bei Krankheit oder Erreger) melden? | Wie kann man einen Verdacht (bei Krankheit oder Erreger) melden? | Über DEMIS können auch Verdachtsmeldungen abgesetzt werden. Dazu wird im DEMIS-Meldeportal
Wird über die KIS/LIS Schnittstelle gemeldet, ist der Status der Meldung mit "preliminary" anzugeben. Dies wird im Lifecyclemanagement von DEMIS-Meldungen näher erklärt (siehe Lifecyclemanagement). Eine Tuberkolose-Meldung geht nur an das zuständige GA. Die Zustellung zu einem der Tuberkolosezentren ist noch nicht in DEMIS implementiert. | Verdachtsmeldung |
Bundeslandspezifische Meldekategorie | Gibt es bundeslandspezifische Meldekategorien bei Krankheitsmeldung? | Bei "Herpes zoster" handelt es sich um eine bundeslandspezifische Meldekategorie, d.h. die Meldepflicht besteht für meldende Personen/Einrichtungen in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Derzeit sind keine weiteren bundeslandspezifischen Meldekategorien für Krankheitsmeldungen in Umsetzung in DEMIS. Weitere Information finden Sie in Kapitel 5.4.1. im Infopaket zur Meldung gemäß § 6 IfSG- Krankheiten melden über das Meldeportal. | Bundeslandspezifische Meldekategorie |
Einsehen abgesetzter Meldungen im Portal | Kann eine bereits an DEMIS abgesetzte Meldung im Meldeportal nachträglich eingesehen/wieder geöffnet werden? | Nein, dies ist nicht möglich. Nach dem erfolgreichen Absetzen einer DEMIS-Meldung erhalten Sie jedoch eine DEMIS-Meldungsquittung im pdf-Format, die Sie sich entsprechend speichern können. | Meldeportal |
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