| Title | Frage | Antwort | Thema | |||||||||||||||||||||
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| Meldung von Impfdaten über DEMIS | Können Impfdaten über DEMIS übermittelt werden? | Aktuell befindet sich die Integration der Impfdatenerhebung in DEMIS in Vorbereitung. Es liegt noch keine Schnittstelle vor, daher ist es aktuell noch nicht möglich, Impfdaten aus Apotheken über DEMIS an das RKI zu übermitteln. Dies wird voraussichtlich im Jahr 2027 möglich sein. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld. Sobald weitere Informationen verfügbar sind, werden diese auf der DEMIS-Webseite bereitgestellt: https://wiki.gematik.de/display/DSKB. Grundsätzlich sind alle in Apotheken durchgeführten Impfungen (nicht nur gegen Influenza und COVID-19) an das RKI zu übermitteln. Die bis zur Verfügbarkeit von DEMIS durchgeführten Impfungen sollen von den impfenden Stellen archiviert und zu einem späteren Zeitpunkt über DEMIS an das RKI nachgemeldet werden. Mit der Archivierung und Nachmeldung der Impfdaten kommen die impfenden Stellen der gesetzlichen Meldepflicht in § 13 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz nach. In der DEMIS-Wissensdatenbank finden Sie die jeweils aktuellen Informationen zu den DEMIS-Weiterentwicklungen. | Weiterentwicklung | |||||||||||||||||||||
| Geschlechtsangabe bei Meldung über die FHIR-Schnittstelle | Wie gibt man die Geschlechtseinträge in DEMIS an, insbesondere "Divers" und keinen/einen unbestimmten Geschlechtseintrag? | Im Zuge der strikteren Profilierung wird die Verwendung der in Deutschland möglichen amtlichen Geschlechtseinträge umgesetzt. Diese ergeben sich aus § 22 Abs. 3 PStG. Dieses sieht folgende mögliche Einträge vor: Weiblich, Männlich, Divers, Kein/Ohne/Unbestimmter Geschlechtseintrag. Da die deutsche Geschlechterdefinition nicht mit dem internationalen FHIR-Standard kompatibel ist, gibt es eine Konkretisierung im deutschen Basisprofil. Diese wird in DEMIS übernommen. Dieses sieht vor, dass beim Geschlechtseintrag "Divers" und bei keinem Geschlechtseintrag eine Differenzierung des Codes "Other" mit Hilfe einer Extension ermöglicht wird. Beispielmeldungen, in denen die Extension zur Darstellung von "Divers" und keinem/einem unbestimmten Geschlechtseintrag genutzt wird, haben wir für Sie kenntlich gemacht. Mit der zusätzlichen Option, dass ein Melder keine Kenntnis über den Geschlechtseintrag hat, ergeben sich folgende 5 mögliche Geschlechtsausprägungen in DEMIS:
| Geschlechtsangabe/Basismeldeinhalte | |||||||||||||||||||||
| Meldungsverweis (RelatesToNotificationID) | Was ist ein Meldungsverweis (RelatesToNotificationID) in DEMIS? | Jede Übermittlung über DEMIS enthält zwei technische Identifikatoren, die MeldevorgangsID (technisch: NotificationBundleID) und die Meldungs-ID (technisch: NotificationID). Zusätzlich kann in einer Meldung ein Meldungsverweis (technisch: RelatesToNotificationID) auf eine andere Meldung gesetzt werden. Hier wird keine neue ID erzeugt, sondern die Meldungs-ID (technisch: NotificationID) einer anderen, vorangegangenen Meldung wird hier eingesetzt. Wichtig: Es wird nicht die Meldevorgangs-ID (technisch: NotificationBundleID) eingesetzt! Dadurch können empfangende Systeme (z.B. SurvNet im Gesundheitsamt) anhand technisch eindeutiger Identifikatoren Meldungen miteinander verknüpfen, statt nur anhand von den Personendaten. Die Unabhängigkeit von Personendaten hat viele Vorteile, die verschiedene Möglichkeiten eröffnen:
Weitere Informationen: | Identifikatoren | |||||||||||||||||||||
| Was ist der Unterschied zwischen Meldungs-ID und Meldevorgangs-ID in DEMIS? | Was ist der Unterschied zwischen Meldungs-ID und Meldevorgangs-ID in DEMIS? | Jede Übermittlung über DEMIS enthält zwei technische Identifikatoren:
Das gilt sowohl für Erregernachweise nach § 7 IfSG als auch für Erkrankungsmeldungen nach § 6 IfSG. Meldevorgangs-ID (NotificationBundleID)
Meldungs-ID (NotificationID)
Ein typisches Beispiel ist Tuberkulose: Hier können sich Diagnostik und Erregernachweise über Wochen erstrecken und in mehreren Meldevorgängen erfolgen, die fachlich zu einer Meldung gehören. Hinweis zur BegrifflichkeitDer Begriff „Vorgang“ ist in DEMIS technisch zu verstehen und meint eine einzelne Aktion bzw. Dateiübermittlung. Häufiges Problem im ArbeitsalltagIm Arbeitsalltag kommt es vor, dass zusammengehörige Meldevorgänge fälschlicherweise mit jeweils neuen Meldungs-IDs übermittelt werden, obwohl sie fachlich zu einer Meldung gehören.
| Identifikatoren | |||||||||||||||||||||
| Meldungen gemäß § 7 Abs. 4 IfSG | Was und wie muss gemäß § 7 Abs. 4 IfSG gemeldet werden? | Meldungen nach § 7 Abs. 4 IfSG erfolgen nichtnamentlich vom Melder an das RKI. Die Umsetzung ist im Leitfaden der Erregernachweismeldung beschrieben: "Zur Übermittlung von Erregernachweisen nach § 7 Abs. 4 IfSG sind entsprechend der Erregernachweismeldevorgang (negativ), die Erregernachweismeldung (negativ) sowie die betroffene Person (anonym) zu nutzen." Zudem ist der Ablauf im Lifecyclemanagement-Szenario 7 beschrieben. Fehlerhafte Umsetzung führt dazu, dass Gesundheitsämter falsche Meldungen oder das RKI namentliche Meldungen erhält. Bitte nutzen Sie die TEST-Umgebung zum Testen. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass alle Untersuchungsergebnisse auf SARS-CoV-2 (direkter Nachweis mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik) nichtnamentlich gemeldet werden sollen. Für die technische Umsetzung reicht eine Meldung der negativen Testergebnisse, da die positiven Nachweise im Rahmen von § 14 Abs. 4 und 5 IfSG als nichtnamentliche Auszüge der Meldungen nach § 7 Abs. 1 IfSG bereits am RKI vorliegen. Die Meldungen nach § 7 Abs. 4 IfSG erhält nur das RKI, nicht die Gesundheitsämter (siehe § 10 Abs. 3 IfSG). Eine Meldung über das DEMIS-Meldeportal (Meldung über ein Onlineformular) ist nicht möglich und wird auch zukünftig nicht zur Verfügung gestellt. | Labor | |||||||||||||||||||||
| Bundeslandspezifische Meldekategorie | Gibt es bundeslandspezifische Meldekategorien bei Krankheitsmeldung? | Bei "Herpes zoster" handelt es sich um eine bundeslandspezifische Meldekategorie, d.h. die Meldepflicht besteht für meldende Personen/Einrichtungen in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Derzeit sind keine weiteren bundeslandspezifischen Meldekategorien für Krankheitsmeldungen in Umsetzung in DEMIS. Aufgrund zahlreicher Rückmeldungen zum Bedarf wird die Umsetzung der weiteren bundeslandspezifische Krankheitsmeldungen in DEMIS eingeplant. Zur konkreten Zeitplanung informieren wir zum gegebenen Zeitpunkt. Weitere Information finden Sie in Kapitel 5.4.1. im Infopaket zur Meldung gemäß § 6 IfSG- Krankheiten melden über das Meldeportal. | Bundeslandspezifische Meldekategorie | |||||||||||||||||||||
| Anbindung Arztpraxis/ambulante Einrichtung | Wie kann ich meine Arztpraxis/ambulante Einrichtung an DEMIS anbinden? | Für Arztpraxen/MVZ steht zur Anbindung an DEMIS primär das DEMIS-Meldeportal auf https://meldung.demis.rki.de zur Verfügung. Zur Nutzung des DEMIS-Meldeportals ist eine Anmeldung und Authentisierung notwendig. Zurzeit stehen zwei Authentisierungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, DEMIS-Meldungen über die FHIR-Schnittstelle aus dem jeweils individuell genutzten Softwareprodukt (wie z.B. Praxisverwaltungssystemen=PVS) nach Authentisierung abzusetzen. | Anbindung | |||||||||||||||||||||
| Authentisierung im Meldeportal | Wie kann ich meine Einrichtung authentisieren, nicht mich als Privatperson? | Mit dem "Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen" – Onlinezugangsgesetz (OZG), werden alle Behörden verpflichtet, Verwaltungsleistungen digital über Verwaltungsportale anzubieten. Ein Zugang zu DEMIS bzw. zum DEMIS-Meldeportal wird über das OZG ermöglicht. Zur Authentisierung mittels BundID müssen Nutzerinnen und Nutzer über ein BundID-Konto verfügen und sich per privatem Elsterzertifikat oder Online-Ausweis authentisieren. Voraussichtlich bis Ende 2025 wird eine zweite Authentisierungsmöglichkeit gemäß OZG im DEMIS-Meldeportal zur Verfügung gestellt - hierbei handelt es sich um "Mein Unternehmenskonto" (MUK). Informationen zur Erstellung eines MUK-Kontos finden Sie hier https://service.mein-unternehmenskonto.de/. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Authentisierung über SMC-B in Verbindung mit dem gematik-Authenticator, sofern die Einrichtung an die Telematik-Infrastruktur angebunden ist. | Authentisieren | |||||||||||||||||||||
| Melden über das DEMIS-Meldeportal | Wie setze ich eine Krankheitsmeldung über das DEMIS-Meldeportal ab? | Für die Krankheitsmeldung müssen Sie sich im DEMIS-Meldeportal angemeldet und authentisiert haben. DEMIS-Meldeportal: https://meldung.demis.rki.de/portal Die Oberfläche des DEMIS-Meldeportals entspricht einem Onlineformular mit Eingabe- und Auswahlfeldern. Weiterführende Informationen: | Meldung absetzen | |||||||||||||||||||||
| Wie kann man einen Verdacht (bei Krankheit oder Erreger) melden? | Wie kann man einen Verdacht (bei Krankheit oder Erreger) melden? | Über DEMIS können auch Verdachtsmeldungen abgesetzt werden. Dazu wird im DEMIS-Meldeportal
Wird über die KIS/LIS Schnittstelle gemeldet, ist der Status der Meldung mit "preliminary" anzugeben. Dies wird im Lifecyclemanagement von DEMIS-Meldungen näher erklärt (siehe Lifecyclemanagement). Eine Tuberkolose-Meldung geht nur an das zuständige GA. Die Zustellung zu einem der Tuberkolosezentren ist noch nicht in DEMIS implementiert. | Verdachtsmeldung | |||||||||||||||||||||
| Anonyme Meldungen | Wie kann ich melden, wenn der Name der betroffenen Person nicht vorliegt? | Meldungen nach § 6 Abs. 1 und 2 sowie § 7 Abs. 1 IfSG haben namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu erfolgen. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen und dem zuständigen Gesundheitsamt spätestens 24 Stunden, nachdem die meldende Person/Einrichtung Kenntnis erlangt hat, vorliegen. Eine Meldung muss auch erfolgen, wenn noch nicht alle Informationen vorliegen. Zu fehlenden Information kann auch der Name der betroffenen Person gehören, wenn es sich um pseudonymisierte Aufträge handelt oder wenn es sich um noch unbekannte Personen in einem Ausbruch handelt. In diesem Fall muss ein alternativer Personenname in die Meldung eingetragen werden, der keine Ziffern enthalten darf. Ein Durchnummerieren kann nur mit ausgeschriebenen oder römischen Zahlen erfolgen. Alternativ könnten Buchstaben in alphabetischer Reihenfolge verwendet werden (z.B. Anonym-I, Anonym-II, Anonym-III usw.). Angaben zur Person müssen nachgemeldet werden. Es können nur Maßnahmen im Gesundheitsamt ergriffen werden, wenn die Person kontaktierbar ist. Hierzu möchten wir auch auf § 9 Abs. 2 IfSG hinweisen: "Der Einsender hat den Meldenden bei dessen Angaben nach Satz 1 zu unterstützen und diese Angaben gegebenenfalls zu vervollständigen.". | Labor | |||||||||||||||||||||
| Einsehen abgesetzter Meldungen im Portal | Kann eine bereits an DEMIS abgesetzte Meldung im Meldeportal nachträglich eingesehen/wieder geöffnet werden? | Nein, dies ist nicht möglich. Nach dem erfolgreichen Absetzen einer DEMIS-Meldung erhalten Sie jedoch eine DEMIS-Meldungsquittung im pdf-Format, die Sie sich entsprechend speichern können. | Meldeportal |
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