Für Fragen und Antworten im Bezug auf die Nutzung des Meldeportal finden Sie unter FAQ (Meldeportal),
Fragen und Antworten zur FHIR-Schnittstelle finden Sie unter FAQ (Schnittstelle).
Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Hinweise auf den untergeordneten Seiten.
Title | Frage | Antwort | Thema |
---|---|---|---|
Meldung von Shigatoxin | Wie kann Shigatoxin gemeldet werden? | Der Nachweis von Shigatoxin steht niemals alleine, sondern immer nur in Zusammenhang mit dem dazugehörigen Erreger. In 99.9 % der Fälle handelt es sich um enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC), die als Meldetatbestand EHCP gemeldet werden. Shigatoxin von Shigellen ist klassischerweise nur bei S. dysenteriae Typ 1 vorhanden. Es gibt einige wenige Fälle von stx-Varianten bei anderen Spezies (flexneri, sonnei, dysenteriae Typ 6). Werden in Ihrem Labor molekulare Multiplex-Panels verwendet, die die Zuordnung nicht eindeutig hergeben, dann folgen Sie bei der Diagnostik den Standards in der Mikrobiologie (S2k-Leitlinien, MiQ, u.ä., Lehrbuch Medizinische Mikrobiologie (Burckhardt, Friedrich)) oder kontaktieren Sie z.B. das Nationale Referenzzentrum (NRZ) für Salmonellen und andere bakterielle Enteritiserreger, die bei der Interpretation der Ergebnisse helfen können. Bitte melden Sie den Shigatoxinnachweis NICHT als WBKP (weitere bedrohliche Krankheiten). Es sollte eine eindeutige Diagnose in Ihrem oder einem weiterführenden Labore erfolgen. Wie können Sie Shigatoxin melden? Das ValueSet LaboratoryTest-EHCP enthält LOINC Codes für den Toxinnachweis sowie der stx-gene. Ein Code mit "stx1+stx2 genes" im Namen differenziert nicht nach dem spezfischen Gen, es wurde mindestens eines der beiden Gene nachgewiesen, aber es ist nicht bekannt welches. Sollten Sie den Code 53946-0 Escherichia coli shiga-like toxin identified in Specimen für die Meldung verwenden, so muss die Antwort/das Ergebnis das nachgewiesene Toxin sein. Die Auswahl dazu wird in den Substance-ValueSets zur Verfügung gestellt. | Labor |
Kann Pseudomonas aeruginosa über DEMIS gemeldet werden? | Kann Pseudomonas aeruginosa über DEMIS gemeldet werden? | Pseudomonas aeruginosa Isolate mit Carbapenemase-Nachweis sind gemäß Infektionsschutzgesetz nicht meldepflichtig. Wenn Sie diese trotzdem melden möchten, dann nutzen Sie hierfür bitte die Meldekategorie WBKP (weitere bedrohliche Erkrankungen). | Labor |
Meldungen gemäß § 7 Abs. 4 IfSG | Was muss gemäß § 7 Abs. 4 IfSG gemeldet werden? | Die gesetzlichen Regelungen (§ 7 Abs. 4 IfSG) sehen vor, dass alle Untersuchungsergebnisse auf SARS-CoV-2 (direkter Nachweis mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik) nichtnamentlich gemeldet werden sollen. Für die technische Umsetzung reicht eine Meldung der negativen Testergebnisse, da die positiven Nachweise im Rahmen von § 14 Abs. 4 und 5 IfSG als nichtnamentliche Auszüge der Meldungen nach § 7 Abs. 1 IfSG bereits am RKI vorliegen. Die Meldungen nach § 7 Abs. 4 IfSG erhält nur das RKI, nicht die Gesundheitsämter (siehe § 10 Abs. 3 IfSG). Eine Meldung über das DEMIS-Meldeportal (Meldung über ein Onlineformular) ist nicht möglich und wird auch zukünftig nicht zur Verfügung gestellt. Meldepflichtige, die keine entsprechende Schnittstelle im verwendeten LIS/LIMS nutzen können, sind von der Meldepflicht ausgenommen. | Labor |
Angabe der Einrichtungsadresse | Wie gebe ich die Einrichtungsadresse der betroffenen Person in der Meldung an? | Nach §9 Abs.2 IfSG soll, wenn bekannt, die Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes und, falls abweichend die Anschrift des derzeitigen Aufenthaltsortes der betroffenen Person angegeben werden. Weicht der derzeitige Aufenthaltsort von der Hauptwohnung ab, liegt das häufig daran, dass sich die betroffene Person in einer Einrichtung, z.B. einem Krankenhaus, aufhält. Häufig ist diese Einrichtung auch der Einsender der Probe. Wir kann dies in DEMIS gemeldet werden? Es gibt sowohl eine Einsender-Einrichtung als auch eine Betroffenen-Einrichtung die in den DEMIS-Basismeldeinhalten (https://simplifier.net/rki.demis.common) profiliert sind. Die Ressourcen unterscheiden sich nur durch die Angabe des Organization.meta.profile. Die Adressangabe zur Betroffenen Person (https://simplifier.net/rki.demis.common/notifiedperson) kann nun über die Extension "addressUse" angeben, um welche Art des Aufenthaltsort es sich handelt (Hauptwohnort, gewöhnlich, derzeitig) und über die Extension "facility" zusätzlich den Verweis auf die Einrichtung, in der sich die Person aufhält. <extension url="https://demis.rki.de/fhir/StructureDefinition/FacilityAddressNotifiedPerson"> <valueReference> <reference value="Organization/0b548f96-348c-3eb7-b297-08470756d609"></reference> </valueReference> </extension> Die Einrichtung kann nun die Einsender-Einrichtung sein oder die Betroffenen-Einrichtung. Handelt es sich bei der Einrichtung um dieselbe Einrichtung des Einsenders, so kann auf diese verwiesen werden. Ist die Betroffenen-Einrichtung abweichend von der Einsender-Einrichtung (derzeitiger Aufenthaltsort: Altersheim, Einsender: Arztpraxis); so wird die Ressource Organization separat für die Betroffenen-Einrichtung (notifiedPersonFacility) ausgefüllt. Es müssen nur im meta.profile der Organization beide Einrichtungen angegeben werden <Organization xmlns="http://hl7.org/fhir"> <meta> <profile value="https://demis.rki.de/fhir/StructureDefinition/SubmittingFacility" /> <profile value="https://demis.rki.de/fhir/StructureDefinition/NotifiedPersonFacility" /> </meta> <!-- usw --> </Organization> Ein Beispiel für die Kodierung der findet sich im Abschnitt "Adresseingabe bei Krankenhausaufenthalt". Weitere Beispiele werden folgen. | Einrichtungsadresse |
UCUM-Angaben/Quantitative Angaben werden abgelehnt | UCUM-Angaben/Quantitative Angaben werden abgelehnt | Die korrekte Syntax oder Darstellungen der UCUM-Codes finden Sie hier: https://ucum.org/ucum oder z.B. hier: https://github.com/ucum-org/ucum/blob/main/common-units/TableOfExampleUcumCodesForElectronicMessaging.xlsx. Häufig werden in der Meldung folgende Fehler gemacht:
| Labor |
Gilt die bundeslandspezifische Meldepflicht | Gilt die bundeslandspezifische Meldepflicht, selbst wenn die betroffene Person in einem Bundesland ohne diese Meldepflicht wohnt? | Bei diesen Meldetatbeständen handelt es sich um Erweiterungen der Erregermeldungen nach § 7 Abs. 1 IfSG. Die meldepflichtigen Labore müssen sich hierbei an § 8 Abs. 1 Satz 2 IfSG halten: Labore, die Diagnostik durchführen, sind meldepflichtig. Wenn das Labor in einem Bundesland mit Erweiterungen dieser Erregermeldepflichten liegt (Beispielsweise Borrelia burgdorferi in Berlin), dann gilt für die Erregernachweise dieses Erregers die Meldepflicht für das Labor grundsätzlich. Weiterhin wird in § 9 Abs. 4 IfSG geregelt, dass "Meldungen [...] an das Gesundheitsamt zu erfolgen [haben], in dessen Bezirk sich die betroffene Person derzeitig aufhält oder zuletzt aufhielt". Die Landesverordnungen treffen i.d.R. keine weiteren Regelungen der § 8 und 9 IfSG. Somit kann es passieren, dass das verantwortliche Gesundheitsamt in einem Bundesland liegt, welches diese spezielle Meldepflicht nicht hat. Da es sich bei der Implementierung der bundeslandspezifischen Meldepflichten in DEMIS um eine Lösung handelt, in der die Labore selbst ihre Meldepflicht im Blick haben müssen, weisen wir gesetzesgemäß darauf hin. Wer sich an diese Empfehlung hält, erfüllt in jedem Fall seine Meldepflicht. Darüber hinaus hat jedes Labor einen eigenen Ermessensspielraum, um zu entscheiden, ob es eine Meldung absetzt oder nicht. Das kann beispielsweise pragmatische Gründe haben oder die Fortführung von Routinen, die ihren Ursprung in den bisherigen papierbasierten Meldungen haben - solche individuellen Entscheidungen kann das RKI nicht vorgeben. | Labor |
Mehrere Labore untersuchen eine Probe: Wer meldet was? | Mehrere Labore untersuchen eine Probe: Wer meldet was? | siehe folgende Beschreibung | Labor |
Wie können Korrekturmeldungen gemacht werden? | Wie können Korrekturmeldungen gemacht werden? | In DEMIS gibt es das sogenannte Lifecyclemanagement, in welchem erklärt wird, wie z.B. eine Korrekturmeldung in DEMIS erfolgen kann. Die Korrekturmeldung kommt wie jede andere Meldung automatisiert im zuständigen Gesundheitsamt an und wird als Korrektur gekennzeichnet. Informationen zum Lifecyclemanagement Korrekturmeldungen über die Schnittstelle: Lassen Sie sich bei Bedarf gerne von Ihrem KIS/LIS-Hersteller unterstützen. Dieser muss das Lifecyclemanagement in Ihrer Software implementieren. Eine umfangreiche Beschreibung zum Meldungs-Lifecyclemanagement befindet sich im Implementierungsleitfaden der FHIR Profile. Korrekturmeldungen im Meldeportal: Für das Absetzen einer Folgemeldung wird die Meldungs-ID der Erstmeldung (Initiale Meldung) benötigt. Diese finden Sie auf der Meldungsquittung der Erstmeldung. Bitte tragen Sie auf der Seite "Meldetatbestand" die Meldungs-ID in das vorgesehene Eingabefeld ein. | Korrekturmeldung |
Ablehnung einer Meldung von DEMIS - wie kann ich trotzdem zeitnah melden? | Meldung wird von DEMIS abgelehnt - wie kann ich trotzdem zeitnah melden? | Sind in einer Meldung die Profilanforderungen nicht korrekt umgesetzt, kann es dazu führen, dass die Meldung abgelehnt wird. Die trifft zum Beispiel zu, wenn im Namen der betroffenen Person Sonderzeichen oder Zahlen verwendet werden. Kann eine Korrektur im LIS nicht innerhalb von 24h nach Kenntnis erfolgen, um die Einhaltung der Meldefrist zu gewährleisten, so kann eine Meldung über das Meldeportal erfolgen. Dieses ist derzeit über das Internet erreichbar. Man kann sich dort über mehrere Methoden anmelden. | Meldung wird abgelehnt |
Vorveröffentlichungen von Profil-Updates | Vorveröffentlichungen von Profil-Updates | Wir stellen regelmäßig Vorveröffentlichungen der kommenden Profil-Updates zur Verfügung. Die Vorveröffentlichungen finden Sie auf unter dem folgenden Link: FHIR-Profile Die als ZIP herunterzuladenden Dateien können zwar noch nicht live implementiert, aber bereits für Entwicklungstätigkeiten genutzt werden. Hier sind auch die aktuellsten ValueSets enthalten. Das hat den Vorteil, dass Sie hier alle ValueSets bereits gesammelt als .xml vorliegen haben. Wenn Sie die ZIP herunterladen und extrahieren, können Sie die Dateien über Datei Home.html in der gewohnten Leitfaden-Ansicht im Browser öffnen und anschauen. Die ValueSets als .xml finden sich ebenfalls in diesem Unterordner in der ZIP: …\artifacts\rki.demis.laboratory\rki.demis.laboratory\MetadataResources\ValueSet. Dieser Weg ist für die gezielte Suche möglicherweise schneller, da Sie häufig nur aktuelle Code-Listen/ValueSets einsehen möchten. | Labor |
Besteht die Möglichkeit, eine Meldung von vor Ort durchgeführtem Schnelltests zu tätigen? (z.B. Influenza) | Besteht die Möglichkeit, eine Meldung von vor Ort durchgeführtem Schnelltest zu tätigen? (z.B. Influenza) | Meldepflichtig ist der Nachweis des Erregers gemäß § 7 IfSG durch die in § 8 Abs. 1 Nr. 2 genannten Meldepflichtigen "im Falle des § 7 die Leiter von Medizinaluntersuchungsämtern und sonstigen privaten oder öffentlichen Untersuchungsstellen einschließlich von Arztpraxen mit Infektionserregerdiagnostik". Es sind alle Untersuchungsstellen gemeint, also auch Krankenhäuser und Arztpraxen. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe s IfSG ist hier ausschließlich die "zoonotische Influenza" meldepflichtig. z.B. Influenza A-Schnelltests können gemäß § 7 Abs. 1 IfSG (Erregernachweis melden) z.B. über das DEMIS-Meldeportal gemeldet werden. Diese Möglichkeit besteht über das Meldeportal für alle Krankenhäuser. | Schnelltests |
Welche Namensangaben sind erlaubt? | Welche Namensangaben sind erlaubt? | Für die namentlichen Meldungen nach § 6 und § 7 IfSG ist die Angabe eines Namens zwingend notwendig. Ein Constrain auf "NotifiedPerson" verhindert das Melden von Namen, in denen Zahlen vorkommen.
| Namensangaben |
Können ePA und DEMIS verbunden werden? | Können ePA und DEMIS verbunden werden? | ePA (elektronische Patientenakte) und DEMIS-Meldungen sind unterschiedliche Dinge. Beide haben aber gemein, dass sie einen Laborbefund beinhalten, der mit FHIR erstellt wird. Die DEMIS-Meldung wird auch in Zukunft als separate Meldung generiert und an die Gesundheitsämter geroutet werden. Eine Erstellung aus dem mioLaborbefund heraus ist aufgrund unterschiedlicher verpflichtender Angaben nicht möglich. Da aber die Inhalte der DEMIS-Meldung auch ein Teil des mio Laborbefundes sind, der in die ePA eingepflegt wird, steht DEMIS mit mio42 im Austausch, um die entsprechenden Profile weitestgehend zu harmonisieren, damit der Programmieraufwand nicht unnötig verdoppelt und die Erstellung von Laborbefunden für die ePA und für eine DEMIS-Meldung nicht aufwendiger wird. | ePA |
Implementierungsleitfaden für Labore enthält keine allgemeine Ressourcen | Implementierungsleitfaden für Labore enthält keine allgemeine Ressourcen | Mit dem 27.03.2024 wurde das bisherige Paket rki.demis.r4.core aufgesplittet, sodass sich der Inhalt nun in zwei Paketen befindet:
Das Paket rki.demis.laboratory enthält nur noch die Ressourcen für die Erregernachweismeldung. Ressourcen wie z.B. Patient oder Melder sind sogenannte DEMIS-Basis-Ressourcen und sind nun in das Paket rki.demis.common ausgelagert. Grund für diese Aufsplittung ist, dass die Basismelde-Inhalte nun auch für andere Meldepflichten genutzt werden müssen (Beispielsweise Meldungen von Erkrankungen nach § 6 IfSG) und durch die Aufsplittung eine modulare Nutzung der DEMIS-Ressourcen möglich ist. | Labor |
Die Inhalte meiner Meldungen werden im Gesundheitsamt nicht automatisch übernommen | Die Inhalte meiner Meldungen werden im Gesundheitsamt nicht automatisch übernommen | Wichtig ist, dass Sie korrekt kodierte Meldungen übermitteln. Wenn alles inhaltlich in sich schlüssig ist und die Codes in unseren ValueSets enthalten sind, sollte grundsätzlich alles in die ÖGD-Software des Gesundheitsamtes übernommen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, geben Sie oder das entsprechende Gesundheitsamt uns gerne einen entsprechenden Hinweise an demis-support@rki.de. Nur wenn Sie uns über entsprechende Probleme informieren, können wir Mapping-Lücken schließen und Fehler beheben. Folgend ein paar hilfreiche Links:
| Labor |
Wie kann die Qualität z.B. der Labormeldungen verbessert werden? | Wie kann die Qualität z.B. der Labormeldungen verbessert werden? | Es bestehen mehrere Herangehensweisen, die Qualität der DEMIS-Meldungen sukzessive zu verbessern. Zum einen werden monatliche Qualitätsberichte an alle über eine direkte Schnittstelle (im LIS) meldenden Labore versandt, mit entsprechenden Verbesserungshinweisen. Des Weiteren werden perspektivisch "strikte" Profile zur Meldung über DEMIS eingeführt. Das bedeutet, dass mit diesen strengeren Profilen stärkere Einschränkungen für die Angabe-Möglichkeiten in Meldungen erfolgen werden. Zudem können sowohl der ÖGD als auch die Melder durch den Support bei individuellen Problemen unterstützt werden: demis-support@rki.de | Qualität |
Melden von Fehlern | Melden von Fehlern, welche Angaben werden benötigt. | Bitte senden Sie uns folgende Symptome:
| FHIR |
Telefonnummern aus dem LIS/LIMS in DEMIS melden | Telefonnummern aus dem LIS/LIMS in DEMIS melden | In DEMIS können Telefonnummern auf unterschiedliche Weise eingegeben werden. Jedoch gibt es dabei einige Einschränkungen. Die Umsetzung erfolgte mit ein paar Einschränkungen, damit möglichst wenig LIS/LIMS Schwierigkeiten dabei haben, Ihren Datenbestand in die Meldungen zu speisen. Wenn Ihre Daten an dieser Stelle jedoch sehr variabel sind, kommt es zu Konflikten mit den vorhandenen Einschränkungen. Wir empfehlen Ihnen daher die Telefonnummern im LIS/LIMS zu vereinheitlichen. Ein sehr gängiges und sehr interoperables Format ist das internationale Format ohne Trennzeichen nach diesem Muster: +4915771557558. Diese Eingabe ist in DEMIS gültig und auch außerhalb DEMIS sehr üblich, sodass Sie mit diesem Format stabil aufgestellt sind. Wenn die Ländervorwahl nicht bekannt sein sollte, akzeptiert DEMIS auch Nummern nach dem nationalen Format (z.B. 015771557558). Dieses ist jedoch etwas fehleranfälliger, da je nach Datenformat, Datenbank oder Anwendung gelegentlich die "0" am Anfang verschluckt wird - was die Eingabe in DEMIS wiederum verhindert. Kurz gesagt, muss die Telefonnummer mit 0 oder + beginnen und mindestens 6 Ziffern enthalten. | Labor |
Ablehnung einer Meldung durch Nutzung von Sonderzeichen | Bei welchen Sonderzeichen besteht die Gefahr, dass die Meldung abgelehnt wird? | Siehe folgende Beschreibung | FHIR Schnittstelle |
Error: No valid scenario found | Was bedeutet: No valid scenario found | Die Lifecycle Validation überprüft einige Felder der Meldung, ob sie dem spezifizierten Livecycle Management entsprechen: Der Fehler besagt, dass die Kombination der verschiedenen status Felder nicht einem zulässigen Szenario entsprechen. | |
Mehrere Erreger nachgewiesen - wieviele Meldungen? | Es wurden mehrere Erreger in einer Probe nachgewiesen, können die in einer Meldung gemeldet werden? | Werden mehrere meldepflichtige Erreger in einer Probe oder zu einer Erkrankungsepisode eines Patienten nachgewiesen, so muss für jeden meldepflichtigen Erreger eine separate Meldung erfolgen. Dies gilt auch für mehrere nachgewiesene Enterobacterales in einer Probe. | Labor |
ValueSets suchen, finden und nutzen | ValueSets suchen, finden und nutzen | Jede Meldekategorie hat ein eigenes Profil, welches wiederum viele Variablen enthält. All diese Variablen sind in den sogenannten ValueSets zusammengefasst. Die aktuell gültigen Profile sind auf Simplifier dargestellt: https://simplifier.net/rki.demis.laboratory/. Unter „ValueSets“ können Sie mit Hilfe der Suche spezifisch werden. Sie können beispielsweise mit Hilfe des Codes der NotificationCategory alle ValueSets hierzu finden (z.B. alle ValueSets zu CVDP, etc.), aber Sie können auch beispielsweise alle „AnswerXXXX“-ValueSets anzeigen lassen, wenn Sie danach suchen. „XXXX“ steht hier als Platzhalter für die jeweilige Meldekategorie. Jedes ValueSet können Sie als .xml oder .json einzeln herunterladen. Das erleichtert die Ansicht bei Ihnen lokal und ggf. auch das Suchen in einem ValueSet an sich. | Labor |
Der Implementierungsleitfaden ist nicht verständlich | Der Implementierungsleitfaden ist nicht verständlich | Der Implementierungsleitfaden ist in der Tat sehr technisch, er richtet sich vor allem an ITler, die die Schnittstellen programmieren – also an LIS/LIMS-Hersteller oder ggf. an die IT-Abteilungen von meldepflichtigen Einrichtungen, die ihre Systeme selbst programmieren. Sind Sie beispielsweise ein meldender Labormediziner, sind Ihre Fragen also sicherlich dort besser aufgehoben. Als RKI/DEMIS können wir keine spezifische Hilfe bei Problemen mit Ihre Eingabemasken/-möglichkeiten im Frontend solcher Anwendungen leisten, da diese von den LIS/LIMS-Herstellern in der jeweiligen Software konzipiert und erstellt werden. Dennoch können auch Sie viele nützliche Informationen aus dem Implementierungsleitfaden direkt beziehen. Beispielsweise wenn Sie konkrete ValueSets suchen, können Sie diese auch direkt im Implementierungsleitfaden aufrufen. Diese Listen sollten aber ebenso vom LIS/LIMS-Hersteller direkt zur Verfügung gestellt werden. | Labor |
Muss ich den Einzelnachweis von xyz melden? | Muss ich den Einzelnachweis von xyz melden? | Mit der Einführung von DEMIS sollte sich am bisherigen Meldeverhalten nichts ändern. Es sollte nach wie vor die Gesamtkonstellation bewerten werden und nur falls eine akute Infektion angenommen wird, sollte eine Meldung getätigt werden. Allgemeingültige Vorgaben für die Meldung einzelner Nachweise können nicht gegeben werden. Wenn eine unvollständige Befundung an das Gesundheitsamt gemeldet wird, weil einzelne Erregernachweise automatisch gemeldet werden, sollte dies auf jeden Fall in der Meldung genannt werden. Das heißt, wenn Sie z.B. einen positiven IgM- oder IgA-Nachweis melden, aber z.B. nicht wissen wie der Impfstatus oder der IgG-Status ist oder dass noch ein Nukleinsäure-Nachweis erfolgen wird, dann sollte dies in den Hinweisfeldern in der Meldung ergänzt werden. Der Gesamtbefund muss dann nach dem finalen Test erfolgen, auch wenn dieser negativ ist. Wer meldet - das Labor, das den Erstnachweis durchgeführt hat oder das Labor, das den weiterführenden Test durchgeführt hat (wenn es sich um unterschiedliche Labore handelt) - wird im Rahmen des Lifecyclemanagements in verschiedenen Szenarien beschrieben (https://go.gematik.de/demis-lifecycle-lab). Werden zum gleichen Zeitpunkt zusätzlich zum positiven Nachweis auch negative Nachweise (z.B. IgA+, IgG-) zum gleichen Erreger/zur gleichen Probe erzielt, so müssen diese mitgemeldet werden. | Automatische Meldung |
Welche Laborergebnisse muss ich melden? | Welche Laborergebnisse muss ich melden? | Mit der Einführung von DEMIS sollte sich am bisherigen Meldeverhalten nichts ändern. Es sollte nach wie vor die Gesamtkonstellation bewerten werden und nur falls eine akute Infektion angenommen wird, sollte eine Meldung getätigt werden. Es sollte immer der Gesamtbefund mit ALLEN Ergebnissen gemeldet werden. Dies kann über mehrere Meldungen über mehrere Tage gemacht werden. Wenn eine unvollständige Befundung an das Gesundheitsamt gemeldet wird, weil einzelne Erregernachweise automatisch gemeldet werden, sollte dies auf jeden Fall in der Meldung genannt werden. Das heißt, wenn Sie z.B. einen positiven IgM- oder IgA-Nachweis melden, aber z.B. nicht wissen wie der Impfstatus oder der IgG-Status ist oder dass noch ein Nukleinsäure-Nachweis erfolgen wird, dann sollte dies in den Hinweisfeldern in der Meldung ergänzt werden. Der Gesamtbefund muss dann nach dem finalen Test erfolgen, auch wenn dieser negativ ist. Werden zum gleichen Zeitpunkt zusätzlich zum positiven Nachweis auch negative Nachweise (z.B. IgA+, IgG-) zum gleichen Erreger/zur gleichen Probe erzielt, so müssen diese mitgemeldet werden. | Labor |
Shigella oder EIEC? | Der diagnostische Nachweis unterscheidet nicht zwischen Shigella und EIEC - was melde ich? | Sowohl Shigella als auch EIEC (=sonstige darmpathogene E.coli) sind meldepflichtig und Ermittlungen auch z.B. bezüglich Tätigkeitsverbot sollten bei beiden erfolgen. Beide Erkrankungen sind hinsichtlich Symptomatik und Infektiösität vergleichbar. EIEC wird sehr viel seltener als Shigella nachgewiesen, wie auch in internationalen Studien hierzu gezeigt wurde. Das heißt, wenn sich mit einer MultiplexPCR nicht unterscheiden lässt, ob es sich um Shigella oder EIEC handelt, wird mit dem Meldetatbestand SHIP gemeldet. Wenn eine der PCR nachfolgende Kultivierung ergibt, dass eine EIEC-Infektion und keine Shigellose vorliegt, soll der Fall von der Meldekategorie „SHIP“ in die Meldekategorie „ECOP“ überführt werden. Das heißt es gibt eine neue Meldung mit dem ersten PCR Ergebnis und dem Kulturnachweis als ECOP und eine Korrektur (Pathogen not detected) für die erste PCR Meldung als SHIP. Das sollte allerdings sehr selten der Fall sein. Eine Info vom NRZ dazu ist, dass von den Shigella-Isolaten, die nach positivem PCR-Nachweis von den Laboren zur weiteren Typisierung an das NRZ eingesendet wurden, sich etwa 99% als Shigella und nur wenige als EIEC bestätigten. | Erregernachweis |
Derzeitiger Aufenthaltsort in der Meldung | Wie gebe ich den derzeitigen Aufenthaltsort in der Meldung an? | Nach §9 Abs.2 IfSG soll, wenn bekannt, die Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes und, falls abweichend die Anschrift des derzeitigen Aufenthaltsortes (z.B. Klinikaufenthalt) der betroffenen Person angegeben werden. Im DEMIS-Profil der betroffenen Person (https://simplifier.net/rki.demis.common/notifiedperson) können mehrere Adressen angegeben werden. Zu jeder dieser Adressen soll die Art der Adresse als Extension mit einer Angabe aus dem CodeSystem AddressUse https://simplifier.net/rki.demis.common/addressuse erfolgen. Es kann hier auch der Verweis auf eine Einrichtung gemacht werden, in der die betroffene Person untergebracht ist: https://simplifier.net/rki.demis.common/facilityaddressnotifiedperson. Beispielcode <address> <extension url="https://demis.rki.de/fhir/StructureDefinition/AddressUse"> <valueCoding> <system value="https://demis.rki.de/fhir/CodeSystem/addressUse"></system> <code value="current"></code> </valueCoding> </extension> Die Angabe, um welche Art des Aufenthaltsortes es sich handelt, ist für das Routing der Meldung das relevante Gesundheitsamt wichtig. | Aufenthaltsort |
Meldung einer pseudonymisierten Person | Wie melde ich eine pseudonymisierte Person? | Meldungen nach § 6 Abs. 1 und 2 sowie § 7 Abs. 1 IfSG sind namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu erfolgen. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen und dem zuständigen Gesundheitsamt spätestens 24 Stunden, nachdem der Meldende Kenntnis erlangt hat, vorliegen. Eine Meldung muss auch erfolgen, wenn noch nicht alle Informationen vorliegen. Zu fehlenden Information kann auch der Name der betroffenen Person gehören, wenn es sich um pseudonymisierte Aufträge handelt oder wenn es sich um noch unbekannte Personen in einem Ausbruch handelt. In diesem Fall muss einer alternativer Personennamen in die Meldung eingetragen werden, der keine Ziffern enthalten darf. Eine Durchnummerierung kann nur mit ausgeschriebenen oder römischen Zahlen erfolgen. Alternativ könnten Buchstaben in alphabetischer Reihenfolge verwendet werden. Kann eine Änderung im LIS nicht zeitnah erfolgen, kann eine Meldung über das Meldeportal erfolgen (siehe FAQ Punkt Meldung wird von DEMIS abgelehnt - wie kann ich trotzdem zeitnah melden?). Angaben zur Person müssen nachgemeldet werden. Es können nur Maßnahmen im Gesundheitsamt ergriffen werden, wenn die Person kontaktierbar ist. | Pseudonymisierte Person |
Meldung wird an das falsche Gesundheitsamt geroutet | Die Meldung wird an das falsche Gesundheitsamt geroutet, das Gesundheitsamt des Einsenders und nicht das der betroffenen Person. | Wenn die Adresse der betroffenen Person nicht gefunden werden kann, wird gemäß des Meldungsroutings die Adresse des Einsenders der Probe zur Bestimmung des Gesundheitsamtes benutzt. Die Adresse der betroffenen Person kann z.B. NICHT bestimmt werden, wenn das Länderkennzeichen falsch ist.
| Meldungsrouting |
Information bei Änderung in der Wissensdatenbank | Wie werde ich informiert, wenn sich in der Wissensdatenbank etwas ändert, z.B. ein Wartungsfenster angekündigt wird? | Es gibt im Internet diverse Services, die Webseiten inhaltlich überwachen und bei Änderungen Notifizierungen verschicken, z.B. versionista.com oder visualping.io. Mit diesen können Sie sich eine Überwachung einrichten. Als Alternative können Sie auch einen der RSS Feeds unter https://wiki.gematik.de/spaces/listrssfeeds.action?key=DSKB abonieren. | Allgemein |
PLZ, wenn eine angegebene PLZ nicht valide ist | Welche PLZ setze ich, wenn eine angegebene PLZ nicht valide ist? | Bitte setzen Sie nicht die PLZ “99999”. Falls die angegebene PLZ nicht valide ist, nutzen Sie bitte eine benachbarte PLZ. Mithilfe des RKI PLZ Tools können Sie auch schauen, ob eine PLZ valide ist. Beispiel: PLZ “33123” ist invalide, also wird die “33100” genutzt. | FHIR |
Bundeslandspezifische Meldepflichtige Erreger | Können Erreger, die nur in einem Bundesland (z.B. Sachsen) meldepflichtig sind, über DEMIS gemeldet werden? | Ja, siehe Bundeslandspezifische Meldetatbestände. | Labor |
Antibiotika-Verbrauchs-Surveillance (AVS) und Antibiotika-Resistenz-Surveillance (ARS) | Antibiotika-Verbrauchs-Surveillance (AVS) und Antibiotika-Resistenz-Surveillance (ARS) - G-BA-Beschluss bzw. Umsetzung der Surveillancesysteme in DEMIS | Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für Antibiotika, die gemäß §35 SGB V als Reserveantibiotika eingestuft wurden und deren Zusatznutzen damit als belegt gilt, Qualitätsvorgaben bei der Anwendung in Behandlungseinrichtungen beschlossen. Demnach sollen Behandlungseinrichtungen, die Reserveantibiotika gemäß §35 SGB V einsetzen, an den übergeordneten Surveillance-Systemen AVS (Antibiotika-Verbrauchs-Surveillance) und ARS (Antibiotika-Resistenz-Surveillance) bzw. ARVIA (Antibiotika-Resistenz und -Verbrauch Integrierte Analyse) teilnehmen. Gemäß G-BA Beschluss ist die Übermittlung der Resistenz- und Verbrauchsdaten zu Reserveantibiotika an die genannten Systeme bis spätestens 01.01.2024 zu gewährleisten. Ein Überblick zu den etablierten Übermittlungswegen für Daten von ARS und AVS wurde auf den RKI-Seiten https://ars.rki.de/ und https://avs.rki.de/ veröffentlicht. Die aktuell genutzte Schemadefinition für die Übermittlung der ARS-Daten ist seit 2008 für Softwarehersteller frei verfügbar. Für AVS besteht seit 2014 die Möglichkeit der Datenübermittlung über die Plattform WebKess des Nationalen Referenzzentrums für Surveillance von nosokomialen Infektionen sowie seit 2021 eine Schemadefinition, die an geeigneter Krankenhaussoftware implementiert werden kann. Darüber hinaus wird eine Datenübermittlung über DEMIS unter Nutzung der FHIR-Schnittstelle erarbeitet. Angestrebt wird eine Bereitstellung der ARS-Schnittstelle in 2024. | Labor |
Wie melde ich Ergebnisse, die nicht eindeutig "Positiv" oder "Negativ" sind? | Wie melde ich Ergebnisse, die nicht eindeutig "Positiv" oder "Negativ" sind? | Alle HL7-Codes sind für die Angabe als ObservationInterpretation gültig, sofern sie zum passenden LOINC-Code verwendet werden. Diese können Sie auf folgender Seite nachvollziehen: https://terminology.hl7.org/2.1.0/ValueSet-v3-ObservationInterpretation.html Dort sind Codes wie beispielsweise „E“ für „Equivocal“, „I“ für „Intermediate“ und auch „IND“ für „Indeterminate“ zu finden. | Labor |
Eine falsche Meldung stornieren | Eine falsche Meldung stornieren | Eine DEMIS-Meldung kann nicht storniert werden. Da DEMIS keine Datenbank ist und damit keinerlei Daten gespeichert werden, sondern diese lediglich zum Abruf zur Verfügung gestellt werden (ähnlich einer E-Mail), gibt es nichts, was man „stornieren“ kann. Sie können bezugnehmend auf die falsch abgesetzte Meldung eine Korrekturmeldung vornehmen, mit einem korrigierten bzw. ergänztem Erregernachweis und dem Meldungsstatus „Corrected“ oder „Amended“ (korrigiert oder ergänzt). Dieses Vorgehen ist Teil des Lifecyclemanagements, spezifisch des Szenario 4, welches nachträgliches Berichtigen, Korrigieren oder Ergänzen von Inhalten einer Meldung ermöglicht. Da die Meldungen nicht „bearbeitet“ werden können, weil sie nicht gespeichert werden, wurde dieses Konzept entwickelt. Näheres dazu finden Sie hier: | Labor |
Kann ich meine positiven Erregernachweise vollautomatisch melden? | Kann ich meine positiven Erregernachweise vollautomatisch melden? | Siehe folgende Beschreibung | Labor |
Meldungsversand führt zu Error 403 | Ich kann erfolgreich ein Token abholen, aber beim Meldungsversand an /notification-api/fhir/$process-notification erhalte ich ein 403? | Das kann folgende Ursachen haben:
| Error 403 |
Referenzimplementierung | Gibt es eine Referenzimplementierung? | Sie können den DEMIS-Adapter als Referenzimplementierung nutzen, siehe Adapter: Zugriff auf die Sourcen | FHIR |
curl-Beispiel für Token-Ausstellung | Gibt es ein curl-Beispiel für die Initiierung der Token-Ausstellung durch den entsprechenden DEMIS-Sicherheitsdienst? | curl -verbose --key key.pem --cert cert.pem --request POST 'https://demis.rki.de/auth/realms/LAB/protocol/openid-connect/token' --header 'Content-Type: application/x-www-form-urlencoded' --data-urlencode 'client_id=demis-adapter' --data-urlencode 'client_secret=yyyyyyyyyyyyyyy' --data-urlencode 'username=xxxxx' --data-urlencode 'grant_type=password' | FHIR |
FHIR Dokumentation | Wo finden wir die Dokumentation der FHIR API? | Grundsätzlich muss zwischen der Spezifikation der für den Meldungsversand aufzurufenden Operation an der Notification API und der Spezifikation der gesendeten Inhalte (Erregernachweismeldungen) unterschieden werden:
Allgemeine Informationen bezüglich HL7 FHIR finden sich auf der offiziellen Webseite von HL7: http://hl7.org/fhir/ | FHIR |
Sie haben Ihre Antwort nicht gefunden? Durchsuchen Sie den gesamten Bereich:
Einzelne FAQ-Seiten:
- Mehrere Labore untersuchen eine Probe: Wer meldet was?
- Implementierungsleitfaden für Labore enthält keine allgemeine Ressourcen
- Die Inhalte meiner Meldungen werden im Gesundheitsamt nicht automatisch übernommen
- Kann ich meine positiven Erregernachweise vollautomatisch melden?
- Muss ich den Einzelnachweis von xyz melden?
- Gilt die bundeslandspezifische Meldepflicht
- Eine falsche Meldung stornieren
- Wie melde ich Ergebnisse, die nicht eindeutig "Positiv" oder "Negativ" sind?
- UCUM-Angaben/Quantitative Angaben werden abgelehnt
- Vorveröffentlichungen von Profil-Updates
- Der Implementierungsleitfaden ist nicht verständlich
- ValueSets suchen, finden und nutzen
- Antibiotika-Verbrauchs-Surveillance (AVS) und Antibiotika-Resistenz-Surveillance (ARS)
- Bundeslandspezifische Meldepflichtige Erreger
- Quantitative Angaben in einer Meldung
- Shigella oder EIEC?
- Angabe der Einrichtungsadresse
- Welche Laborergebnisse muss ich melden?
- Mehrere Erreger nachgewiesen - wieviele Meldungen?
- Telefonnummern aus dem LIS/LIMS in DEMIS melden
- Meldung von verminderter Empfindlichkeit gegenüber Carbapenemen oder Carbapenemase-Nachweisen
- Kann Pseudomonas aeruginosa über DEMIS gemeldet werden?
- Mehrere Labore: Wer ist zur Meldung verpflichtet?
- Wie kann man einen Verdacht (bei Krankheit oder Erreger) melden?
- Meldungen gemäß § 7 Abs. 4 IfSG
- Meldung von Shigatoxin