Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen aller Nutzenden in Bezug auf DEMIS.
Die akteursspezifisch gefilterten FAQ finden Sie hier:
Title | Frage | Antwort | Thema | ||||||
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Übersetzung von LOINC- und SNOMED-CT-Codes | Wie werden die LOINC- und SNOMED-CT-Codes übersetzt? | Die von DEMIS verwendeten LOINC-Codes werden vom BfArM übersetzt, so dass eine offizielle deutsche Übersetzung vorliegt. Dies kann einige Zeit nach Einführung in DEMIS in Anspruch nehmen. Für die SNOMED-Material- und Methoden-Codes, für die es noch keine offizielle Übersetzung gibt, führen wir einen deutschen Ausdruck ein. Hintergrund ist, dass diese Codes im DEMIS-Meldeportal verwendet werden und daher ein deutscher Ausdruck vorliegen muss. Ob eine offizielle Übersetzung oder ein offizielles Synonym verwendet wurde, geht aus den ValueSets hervor. Aufgrund von Vorgaben für die Profilierung lassen sich im Moment die deutschen Anzeigenamen nicht einheitlich als Display abbilden, sondern sind zum Teil in der Designation zu finden. Für LOINC-Codes können wir keine eigene Übersetzung anbieten. Dies führt dazu, dass es hin und wieder noch eine gemischte Anzeige des Displaynamen in den LaboratoryTest ValueSets gibt. | LOINC-Codes / SNOMED-CT-Codes | ||||||
Striktere Profilierung für Labormeldungen | Fragen rund um die striktere Profilierung der Labormeldung |
| Striktere Profilierung für Labormeldungen | ||||||
Quantitative LOINC-Codes | Wann soll ich einen quantitativen LOINC-Code für die Meldung verwenden? | Für die Erfüllung der Meldepflicht genügt in der Regel die Angabe, dass ein Nachweis erfolgt ist. Quantitative Angaben sind nur dann erforderlich, wenn sie für die Bewertung des Falls durch das Gesundheitsamt relevant sind. Dies kann bei serologischen Ergebnissen der Fall sein. CT-Werte waren erstmals bei der COVID-19-Pandemie für die Einschätzung der Viruslast für SARS-CoV-2 wichtig. Sie können auch quantitative Nachweise melden, wenn es für Sie aufgrund der Einstellungen im LIS einfacher ist (z. B. weil die Daten für den Befundbrief an den Arzt/die Ärztin vorhanden sind). Die Zusammenstellung der quantitativen LOINC-Codes in den LaboratoryTest ValueSets bietet Ihnen die Möglichkeit, die Meldung mit den Ihnen vorliegenden Daten machen zu können. Wie immer gilt auch hier: Wenn Sie einen bestimmten LOINC-Code benötigen, der nicht Teil des ValueSets ist, prüfen wir die Aufnahme. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, in DEMIS-Meldungen quantitative Angaben zu machen. | LOINC-Codes / SNOMED-CT-Codes | ||||||
Welcher LOINC-Code? | Mit welchem LOINC-Code soll gemeldet werden? | Bei der Einführung einer einheitlichen Semantik für die Mikrobiologie wurde mit bundesweiten Interessenvertretungen vereinbart, unspezifische LOINC-Codes zu verwenden. Dies ist besonders für die kulturellen Nachweise die effizienteste Lösung, um die Komplexität aus Erregern und Nachweismethoden nicht in einer unendlichen Anzahl von LOINC-Codes abbilden zu müssen. Dieses Vorgehen wird prinzipiell auch auf Nukleinsäurenachweise und serologische Nachweise übertragen. Je nach Ausgestaltung Ihres LIS-Systems empfehlen wir, mit den unspezifischen LOINC-Codes aus unseren ValueSets zu melden, damit eine Eindeutigkeit durch die verpflichtende Ergänzung mit SNOMED-Material und -Methoden-Code entsteht. In manchen Fällen muss aus Kompatibilitätsgründen der LOINC-Code des Testherstellers verwendet werden. Wenn dieser Code nicht Teil des ValueSets ist, können Sie eine Aufnahme bei uns beantragen. | LOINC-Codes / SNOMED-CT-Codes | ||||||
LaboratoryTest ValueSets uneinheitlich | Warum sind die LaboratoryTest ValueSets so uneinheitlich? | Mit der Einführung der strikteren Profile werden die LOINC-Codes aus den LaboratoryTest ValueSets verbindlich. Zeitgleich befinden wir uns noch im deutschlandweiten Abstimmungsprozess für die Semantik in der Mikrobiologiebefundung. Da nach der Einführung der strikteren Profile jedes Entfernen von Codes aus den ValueSets zu einem Breaking Change führt, haben wir als Ausgangslage die angebotenen Codes reduziert. Hier haben wir darauf geachtet, dass alle Codes vorhanden sind, um mit der bereits abgestimmten Semantik alle meldepflichtigen Erregernachweise melden zu können. In Zukunft sollen so unspezifische LOINC-Codes wie möglich verwendet werden. Diese werden durch SNOMED-Codes ergänzt. Aus Konzilianzgründen und im Hinblick darauf, dass die Abstimmung mit mio42 für den MIO-Mikrobiologiebefund noch nicht abgeschlossen ist, haben wir die LOINC-Codes, die bisher am häufigsten für eine Meldung verwendet wurden, in den ValueSets beibehalten. Dadurch hat sich eine Uneinheitlichkeit bei der Zusammenstellung der LaboratoryTest ValueSets ergeben. Wenn Sie so einen Code bisher verwendet haben, können Sie ihn auch in Zukunft für DEMIS-Meldungen verwenden. Zudem kann die Aufnahme eines spezifischen Codes in das ValueSet erwogen werden, wenn es ein von einem Testhersteller vorgegebener Code ist. Es kann immer der unspezifische Code verwendet werden. Nach der finalen Abstimmung mit mio42 und der Entwicklung eines Anwenderleitfadens für die Mikrobiologiebefundung werden ggf. fehlende unspezifische LOINC-Codes von uns bei Regenstrief beantragt. | Striktere Profilierung | ||||||
Fehlender LOINC-Code im ValueSet | Was tun, wenn der benötigte LOINC-Code im ValueSet fehlt | Mit der Einführung der strikten Profile wurde auch die Semantik, das heißt das Zusammenspiel von LOINC und SNOMED angepasst. Wir haben dies genauer unter Semantik (Stand Juli 2025) beschrieben. Das bedeutet für die ValueSets, dass viele LOINC-Codes entfernt wurden, und die SNOMED CT ValueSets, wie Material und Methoden, erweitert wurden. Wenn ein LOINC-Code generell fehlt, zum Beispiel für den kulturellen Nachweis, dann liegt das daran, dass jetzt ein allgemeiner LOINC, z.B. 41852-5 Mikroorganismus oder Erreger identifiziert in Probenmaterial, verwendet werden soll, der dann mit einem Code aus dem AnswerSet über den gefundenen Erreger beantwortet wird und mit den Material- und Methoden-Codes aus den entsprechenden ValueSets ergänzt wird. Dieses Vorgehen kann für jeden diagnostischen Test gemacht werden, ist aber insbesondere für die mikrobiologischen Nachweise empfohlen, da die vorhandenen LOINC-Codes nicht die benötigte Komplexität der Diagnostik abbilden können. Wir haben unter Beispiele für Labormeldungen abgelegt. Die Beispiele für die Meldung von Tuberkulose (MYTP) bilden fast alle möglichen Kombinationen von LOINC und SNOMED ab. Fehlt ein Code für den serologischen Nachweis, der z.B. vom Hersteller des Nachweiskits vorgeschlagen wird, so senden Sie uns diesen zu mit einer kurzen Begründung, warum dieser Code zwingend benötigt wird. Wir prüfen dann die Aufnahme in das ValueSet. | Erregernachweismeldung | ||||||
Fehlender SNOMED-Code im ValueSet | Was tun, wenn der benötigte SNOMED-Code fehlt | Mit der Einführung der strikten Profile wurde auch die Semantik, das heißt das Zusammenspiel von LOINC und SNOMED angepasst. Wir haben dies genauer unter Semantik (Stand Juli 2025) beschrieben. Das bedeutet für die ValueSets, dass viele LOINC-Codes entfernt wurden, und die SNOMED CT ValueSets, wie Material und Methoden, erweitert wurden. SNOMED CT-Codes werden in den erregerspezifischen ValueSets Material und Answer verwendet, sowie im erregerübergreifenden ValueSetMethod. Wenn ein SNOMED-Code fehlt, prüfen Sie bitte erst, ob Sie das erregerspezifische ValueSet verwenden. Fehlt der benötigte Code für den Erreger, schicken Sie uns diesen gerne zu, wir prüfen dann die Aufnahme in das ValueSet. | Erregernachweismeldung | ||||||
Neue Semantik für die Erregernachweismeldung | Wie werden die LOINC- und SNOMED-Codes verwendet? | Wir haben die Semantik, also das Zusammenspiel von LOINC und SNOMED, deutschlandweit einheitlich angepasst, so dass Laborbefunde im Bereich Mikrobiologie einheitlich für z. B. ePA, DEMIS und Antibiotika-Resistenz-Surveillance programmiert und erstellt werden können. Die ausführliche Beschreibung ist hier dargestellt: Semantik (Stand Juli 2025) Letztendlich gilt, dass Sie alle LOINC-Codes aus unseren LaboratoryTest-ValueSets https://simplifier.net/rki.demis.laboratory/laboratorytest verwenden können. Panel-Codes sind nicht erlaubt. Wir müssen bei den Meldungen gewährleisten können, dass die Meldetatbestände, also unterschiedliche Erreger separat gemeldet werden. Wenn ein LOINC-Code fehlt, der vom Hersteller des Testkits, das Sie verwenden, vorgeschlagen wird, dann können Sie uns diesen gerne zusammen mit den Testkit-Daten zuschicken und wir prüfen, ob wir ihn in unser ValueSet mit aufnehmen. | Semantik LOINC- und SNOMED-Codes | ||||||
NCVP-Meldung - Meldung von nicht-cholera Vibrionen | Wie melde ich nicht-cholera Vibrionen? | In Zusammenarbeit mit dem Konsiliarlabor (KL) für humanpathogene Vibrionen haben wir die Liste für meldbare nicht-cholera Vibrionen stark gekürzt. Aufgeführt sind nur noch die humanpathogen Vibrionen, die mit typischen Nachweismethoden differenziert werden können. Auch alte Synonyme werden nicht mehr aufgeführt. Das heißt für die Meldepflicht, dass nur die Spezies spezifisch zu melden sind, die im AnswerSet NCVP angegeben sind. Sollte der sehr seltene Fall eintreten, dass Sie doch eine andere Spezies nachweisen, so ist diese als „Genus Vibrio“ zu melden. Das KL bieten auch Beratung an, gerade in den besonderen Fällen. Sie können dann die Probe an das KL schicken, zur weiteren Differenzierung oder Bestätigung. | Meldung von nicht-cholera Vibrionen | ||||||
Meldepflichten für Apotheken in DEMIS | Welche Meldepflichten für Apotheken stehen in DEMIS zur Verfügung? |
Informationen zur Weiterentwicklung von DEMIS sind unter DEMIS-Weiterentwicklung dargestellt. | Meldepflichten für Apotheken | ||||||
Telefonnummer der betroffenen Person fehlt in der DEMIS-Meldung | Die Telefonnummer der betroffenen Person fehlt in der DEMIS-Meldung. Woran kann das liegen? | Die Formulare der KBV zur Anforderung einer Laboratoriumsuntersuchung verlangen derzeit keine Angabe der Telefonnummer der betroffenen Person. Dementsprechend liegen diese Informationen den Laboren teilweise nicht vor. Auch hier kommt es dadurch zu Ermittlungsarbeiten zwischen dem Labor und der einsendenden ärztlich tätige Person, welche eine Zulieferungspflicht von unter § 9 Abs. 2 IfSG gelisteten Informationen hat. Zusätzlich gilt: Gemäß § 9 Abs. 3 IfSG darf eine Meldung wegen einzelner fehlender Angaben nicht verzögert werden und muss innerhalb von 24h erfolgen. Das Labor ist dazu angehalten unverzüglich nach vorliegen der Information eine Nach- oder Korrekturmeldung an das Gesundheitsamt absetzen. | Telefonnummer | ||||||
Anbindung Apotheke | Wie kann ich meine Apotheke an DEMIS anbinden? | Für Apotheken steht zur Anbindung an DEMIS das DEMIS-Meldeportal auf https://meldung.demis.rki.de zur Verfügung. Zur Nutzung des DEMIS-Meldeportals ist eine Anmeldung und Authentisierung notwendig. Zurzeit stehen zwei Authentisierungsmöglichkeiten zur Verfügung:
| Anbindung | ||||||
Meldungen gemäß § 7 Abs. 4 IfSG | Was und wie muss gemäß § 7 Abs. 4 IfSG gemeldet werden? | Meldungen nach § 7 Abs. 4 IfSG erfolgen nichtnamentlich vom Melder an das RKI. Die Umsetzung ist im Leitfaden der Erregernachweismeldung beschrieben: "Zur Übermittlung von Erregernachweisen nach § 7 Abs. 4 IfSG sind entsprechend der Erregernachweismeldevorgang (negativ), die Erregernachweismeldung (negativ) sowie die betroffene Person (anonym) zu nutzen." Zudem ist der Ablauf im Lifecyclemanagement-Szenario 7 beschrieben. Fehlerhafte Umsetzung führt dazu, dass Gesundheitsämter falsche Meldungen oder das RKI namentliche Meldungen erhält. Bitte nutzen Sie die TEST-Umgebung zum Testen. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass alle Untersuchungsergebnisse auf SARS-CoV-2 (direkter Nachweis mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik) nichtnamentlich gemeldet werden sollen. Für die technische Umsetzung reicht eine Meldung der negativen Testergebnisse, da die positiven Nachweise im Rahmen von § 14 Abs. 4 und 5 IfSG als nichtnamentliche Auszüge der Meldungen nach § 7 Abs. 1 IfSG bereits am RKI vorliegen. Die Meldungen nach § 7 Abs. 4 IfSG erhält nur das RKI, nicht die Gesundheitsämter (siehe § 10 Abs. 3 IfSG). Eine Meldung über das DEMIS-Meldeportal (Meldung über ein Onlineformular) ist nicht möglich und wird auch zukünftig nicht zur Verfügung gestellt. Meldepflichtige, die keine entsprechende Schnittstelle im verwendeten LIS/LIMS nutzen können, sind von der Meldepflicht ausgenommen. | Labor | ||||||
Wir erhalten Meldungen mit mehreren Erregern anstatt einem pro Meldung | Wir erhalten Meldungen mit mehreren Erregern anstatt einem pro Meldung | Wenn mehrere Erreger in einer Probe nachgewiesen wurden, so ist pro Erreger eine Meldung abzusetzen. Dies ist für Erreger mit unterschiedlichem Meldetatbestand selbstverständlich und technisch kein Problem. Ein großer Teil der Probleme wird mit der Umstellung auf die strikte Profilierung behoben werden, die schon begonnen hat. Insbesondere der Nachweis von mehreren Enterobacterales Erregern kann aber zu Schwierigkeiten führen. Sie können das Labor auf den entsprechenden FAQ-Eintrag hinweisen: https://wiki.gematik.de/x/YRvCJQ. Tatsächlich gibt es aber technische Gründe, die nicht ohne weiteres lösbar sind, die es verhindern, dass für jeden Enterobacterales Erreger der in einer Probe nachgewiesen wurde auch eine separate Meldung abgesetzt wird. Insbesondere die Laborbefundung an den Einsender ist hier mit der DEMIS-Meldung im LIS verknüpft und kann nicht nach Erreger getrennt werden. Es ist dann tatsächlich das händische Anlegen von mehrern Fällen in Ihrer Gesundheitsamtssoftware notwendig. Wir gehen davon aus, dass die Einführung von EMIGA mit dieser Art von Meldung besser umgehen kann. | ÖGD-Fachverfahren | ||||||
Mehrere Erreger nachgewiesen - wieviele Meldungen? | Es wurden mehrere Erreger in einer Probe nachgewiesen, können die in einer Meldung gemeldet werden? | Werden mehrere meldepflichtige Erreger in einer Probe oder zu einer Erkrankungsepisode einer betroffenen Person nachgewiesen, so MUSS für jeden meldepflichtigen Erreger der einen eigenen Meldetatbestand hat, eine separate Meldung erfolgen. Beispiele hierfür sind der Nachweis von Shigellen, Campylobacter und ETEC in einer Probe. Es sind dann drei Meldungen über SHIP, CAMP und ECOP zu melden. E. coli + Nachweis von Oxa-48 und K. pneumoniae + Nachweis von Oxa-48 werden als ECOP und EBCP gemeldet. Es SOLLEN auch mehrere nachgewiesene Enterobacterales Erreger in einer Probe einzeln gemeldet werden, wenn der Meldetatbestand mit EBCP der selbe ist. Grund hierfür ist, dass für jeden Erreger ein eigener Fall im Gesundheitsamt angelegt wird. Dies kann nur dann ohne größere Aufwände geschehen, wenn die Erreger mind. in einem eigenen Meldevorgang, wenn nicht schon als eigene Meldung (mit neuer Meldungs-ID) erfolgen kann. Prüfen Sie ggf. ob Ihr LIS diesbezüglich angepasst werden kann. | Labor | ||||||
Quantitative Angaben in einer Meldung | Wie können quantitative Angaben in einer Meldung gemacht werden, z.B. der ct Wert? | Zur Angabe von international unit per milliliter wird der UCUM-Code [IU]/mL verwendet. 2 Beispiele <valueQuantity> <value value="2546789"></value> <system value="http://unitsofmeasure.org"> </system> <code value="[IU]/mL"></code> </valueQuantity> <valueQuantity> <value value="20"></value> <system value="http://unitsofmeasure.org"></system> <code value="{Ct_value}"></code> </valueQuantity> Für die Verwendung der UCUM Codes empfehlen wir die Werteliste des BfArM: https://www.bfarm.de/DE/Kodiersysteme/News/UCUM_Werteliste.html Und eine Erklärung von Quantity: http://hl7.org/fhir/datatypes.html#Quantity | Erregernachweis | ||||||
UCUM-Angaben/ Wieso werden Meldungen trotz UCUM Angaben abgelehnt? | Wieso werden Meldungen trotz UCUM Angaben abgelehnt? | Die korrekte Syntax oder Darstellungen der UCUM-Codes finden Sie hier: https://ucum.org/ucum oder z.B. hier: https://github.com/ucum-org/ucum/blob/main/common-units/TableOfExampleUcumCodesForElectronicMessaging.xlsx. Häufig werden in der Meldung folgende Fehler gemacht:
Für die Verwendung der UCUM-Codes empfehlen wir die Werteliste des BfArM: https://www.bfarm.de/DE/Kodiersysteme/Services/Downloads/_node.html#vt-sprg-7. Aus technischen Gründen wird diese Liste als Grundlage für die Validierung der Erregernachweismeldungen mit UCUM-Angaben verwendet. Falls Sie einen UCUM-Code verwenden möchten, der nicht in dieser Liste enthalten ist, wenden Sie sich bitte direkt ans BfArM. | Erregernachweis | ||||||
Meldung von Antibiogrammen | Fragen zur Nachweismethode bei der Meldung von Antibiotika-Ergebnissen | Antibiogramme sind meldepflichtig (siehe § 9 Abs. 2 IfSG). Die Meldung enthält das vollständige Antibiogramm, also die getesteten Antibiotika mit dem entsprechenden Ergebnis (nach EUCAST). Die Antibiotika oder Resistenzdeterminanten werden als LOINC aus den entsprechenden ValueSets Resistance und ResistanceGene ausgewählt. Die Antwort wird ebenfalls kodiert, als SNOMED-CT Code oder als LOINC Code aus den beiden AnswerSets ausgewählt. Die Nachweismethode, z.B. Bestimmung der minimalen Hemmkonzentration (MHK) nach der Agar-Dilutionsmethode (258087005 | Agar dilution (qualifier value)) werden als SNOMED-CT (qualifier value) aus dem ValueSet Method ergänzt. Die Antibiotikaresistenzen müssen nicht einzeln gemeldet werden, sondern es können mehrere Observations in einem Meldevorgang angegeben vorliegen. Ausführliche Beispiele finden Sie im Rahmen der Tuberkulose-Beispiele: mytp und eine Ausführliche Beschreibung für Carbapenemase resistente Enterovacterales hier: Meldung von Enterobacterales und Acinetobacter spp.. Wenn eine natürliche Resistenz nachgewiesen wurde, so ist diese in erster Linie nicht meldepflichtig (siehe § 7 Abs. 1 Nr. 52 b und c IfSG). Soll die natürliche Resistenz doch mitgemeldet werden, so ist als Methode die Nachweismethode des genutzten Panels zu verwenden. Für abgeleitete Antibiotika ist die Methode der Leitsubstanz anzugeben. | Meldung von Antibiogrammen | ||||||
403 Forbidden | Was bedeutet der Fehler "403 Forbidden" | Der Fehler bedeutet, dass DEMIS die Meldung nicht angenommen hat. Eine Ursache kann die Ablehnung einer Meldung durch Nutzung von Sonderzeichen und Unix Kommandos sein. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingaben. Hilft das nicht weiter und nutzen Sie das Meldeportal, benötigen wir das HAR File für den Fehlerfall -> HAR File zur Fehlerbehebung erstellen | Fehler | ||||||
Error: LVS-002 Preliminary notifications are only allowed with a positive interpretation | Was bedeutet: LVS-002: Preliminary notifications are only allowed with a positive interpretation. | Meldungen mit Status preliminary (vorläufig) müssen einen positiven Nachweis enthalten | |||||||
Rule per-1: 'If present, start SHALL have a lower value than end' | Rule per-1: 'If present, start SHALL have a lower value than end' Failed | Die Fehlermeldung tritt bei einer Zeitperiode auf, wenn das Enddatum der Peiode vor dem Anfangsdatum der Periode liegt, z.B. beim Aufnahme- und Entlassdatum im Krankenhaus. Hilft das nicht weiter und nutzen Sie das Meldeportal, benötigen wir das HAR File für den Fehlerfall -> HAR File zur Fehlerbehebung erstellen | Fehler | ||||||
Error: LVS-001 Final notifications are only allowed with a positive interpretation or a reference to another notification. | Was bedeutet: LVS-001 Final notifications are only allowed with a positive interpretation or a reference to another notification. | Meldungen mit Status final müssen einen positiven Nachweis enthalten | |||||||
Anbindung Arztpraxen | Wie kann ich meine Arztpraxis an DEMIS anbinden? | Für Arztpraxen steht zur Anbindung an DEMIS das DEMIS-Meldeportal auf https://meldung.demis.rki.de zur Verfügung. Zur Nutzung des DEMIS-Meldeportals ist eine Anmeldung und Authentisierung notwendig. Zurzeit stehen zwei Authentisierungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Darüber hinaus besteht perspektivisch die Möglichkeit, DEMIS-Meldungen über die FHIR-Schnittstelle aus dem jeweils individuell genutzten Softwareprodukt (wie z.B. Praxisverwaltungssystemen=PVS) abzusetzen. Die Anbindung von PVS-Systemen an DEMIS ist derzeit in technischer Vorbereitung. Zur Authentifizierung des Primärsystems stehen aktuell folgende Methoden zur Verfügung. Diese Authentifizierungsmethode befindet sich noch in der Entwicklung und steht aktuell für Softwarehersteller auf der Testumgebung zur Verfügung. | Anbindung | ||||||
Beauftragung eines Sekundärlabors | Was ist bei der Beauftragung eines Sekundärlabors zur Anschlussdiagnostik zu beachten? | Im Kontext der Beauftragung von weiterführender Diagnostik, ist besonders wichtig, dass dem sekundär beauftragten Labor bzw. dem weiterführenden Labor (z.B. NRZ), Informationen zur betroffenen Person sowie der DEMIS-Meldungs-ID der initial abgesetzten elektronischen Meldung vorliegen. Diese Informationen werden vom weiterführenden Labor insbesondere für das Absetzen von Folgemeldungen gemäß § 7 Abs. 1 IfSG benötigt. Die Übermittlung der Angaben an das weiterführende Labor gewährleistet darüber hinaus die eineindeutige Zuordnung der verschiedenen Meldungen im Gesundheitsamt. Gesundheitsämter, die für das Abrufen und Weiterverarbeiten von Meldungen die vom Robert Koch-Institut kostenfrei zur Verfügung gestellte Software SurvNet@RKI nutzen, können in der Software aus einem betreffenden Fall automatisch eine Dokumentenvorlage zur Beauftragung eines weiterführenden Labors generieren. | Sekundärlabor/Anschlussdiagnostik/NRZ | ||||||
Meldepflicht für Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr.1 IfSG | Besteht eine Meldepflicht gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 IfSG für Gemeinschaftseinrichtungen? | Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (z.B. Kitas und Schulen) sind benachrichtigungspflichtig gemäß § 34 IfSG und meldepflichtig gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 IfSG. Bitte beachten Sie die folgende Verweiskette im IfSG: In § 8 Abs. 1 Nr. 7 IfSG (zur Meldung verpflichtete Personen) wird auf § 36 Abs. 1 Nr. 1 IfSG verwiesen. In § 36 Abs. 1 Nr. 1 IfSG wird auf § 33 (Gemeinschaftseinrichtungen (mit Ausnahme § 33 Nr. 2 IfSG)) verwiesen. Damit sind folgende Einrichtungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 IfSG meldepflichtig:
Das die Meldepflicht gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 IfSG vermutlich derzeit nicht in der Form umgesetzt wird, wie im Gesetz verlangt, sondern sich vor allem auf die Benachrichtigungspflichten sowie Meldepflichtigen gemäß §§ 34-36 IfSG beschränkt wird, ist bekannt. Benachrichtigungspflichten gemäß §§ 34-36 IfSG sind in DEMIS noch nicht umgesetzt und sind für das Jahr 2026 geplant. Zusatz: Zudem bestehen zum jetzigen Zeitpunkt ausschließlich die beiden folgenden Authentisierungsmethoden am Meldeportal:
Ausstehend ist die Möglichkeit von "Mein Unternehmenskonto" (MUK). Diese Anmeldemöglichkeit wird zukünftig vor allem von Gemeinschaftseinrichtungen genutzt werden und steht voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2025 zur Verfügung. Eine breite Information an Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG (z.B. Kitas und Schulen) ist aus diesen Gründen noch nicht erfolgt. Von einer Sanktionierung von Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 IfSG sollte zum jetzigen Zeitpunkt daher Abstand genommen werden. | Meldepflicht für Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr.1 IfSG | ||||||
Meldung von Impfdaten über DEMIS | Können Impfdaten über DEMIS übermittelt werden? | Aktuell befindet sich die Integration der Impfdatenerhebung in DEMIS in Vorbereitung. Noch gibt es leider keine Schnittstelle, über die Apotheken und weitere Leistungserbringer ihre Impfdaten über DEMIS an das RKI übermitteln können. Die Impfdatenübermittlung via DEMIS wird voraussichtlich im Jahr 2026 möglich sein. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld. Es gilt weiterhin, dass die durchgeführten COVID-19- und Grippeschutz-Impfungen von den impfenden Stellen archiviert und zu einem späteren Zeitpunkt über DEMIS an das RKI nachgemeldet werden, sobald die Schnittstelle zur Verfügung steht. Mit der Archivierung und Nachmeldung der Impfdaten kommen die impfenden Stellen der gesetzlichen Meldepflicht in § 13 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz nach. In der DEMIS-Wissensdatenbank finden Sie die jeweils aktuellen Informationen zu den DEMIS-Weiterentwicklungen. | Weiterentwicklung | ||||||
Freischaltung für IGS (Meldeportal) | Wie kann ich meine Organisation für IGS (Integrierte Genomische Surveillance) per Portal freischalten lassen? | Um über DEMIS an der Integrierten Genomischen Surveillance teilzunehmen, muss die Organisation manuell berechtigt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an den Support: demis-support@rki.de Untenstehend sind weitere Informationen hierfür aufbereitet. | Berechtigungen | ||||||
Melden von Fehlern | Melden von Fehlern, welche Angaben werden benötigt. | Bitte senden Sie uns folgende Symptome:
| FHIR | ||||||
Validierungsfehler Metadaten-Upload IGS | Beim Metadaten-Upload sind technische Fehler (insbesondere HTTP-Status Codes) aufgetreten, was kann ich tun? | Technische Fehler, insbesondere HTTP Status Codes können folgende Ursachen haben:
| Technische Fehler beim Metadaten-Upload | ||||||
Validierungsfehler Metadaten-Upload IGS | Wie kann ich Validierungsfehler beim Upload der Metadaten beheben? | Im Rahmen des Sequenzdaten-Uploads wird je Zeile in der CSV eine Nachricht generiert und an DEMIS gesendet. Diese Nachricht muss konform zu einem spezifischen FHIR-Profil sein. Der Dialog, der die Validierungsfehler zur Anzeige bringt, ermöglicht auch das Kopieren des vollständigen Fehler-Reports in die Zwischenablage. Hier können weitere Hinweise über die Fehlerursache gefunden werden. Grundsätzlich lassen sich die Fehler durch Korrektur der Felder in der CSV und erneuten Upload der Sequenzdaten beheben. Für weitere Details finden Sie untenstehend weitere Informationen. Hinweise:
| Validierungsfehler beim Upload der Metadaten | ||||||
Error: Reference_REF_CantMatchChoice | Was bedeutet der Fehler Reference_REF_CantMatchChoice "Unable to find a match for profile... among choices...." | Generell bedeutet es, dass die Ressource mit dem genannten Profil auf eine Ressource referenziert, die nicht valide ist. In diesem Fall fehlt der verpflichtende "Patient.name". Sobald dieser Wert ergänzt wird, lösen sich in der Regel beide Fehlermeldungen. Sollte kein offensichtlicher Fehler zu sehen sein, empfiehlt es sich, die referenzierten Profile genauer zu überprüfen. | |||||||
Ablehnung einer Meldung durch Nutzung von Sonderzeichen und Unix Kommandos | Bei welchen Zeichen besteht die Gefahr, dass die Meldung abgelehnt wird? | Siehe folgende Beschreibung | FHIR | ||||||
Melden über das DEMIS-Meldeportal | Wie setze ich eine Krankheitsmeldung über das DEMIS-Meldeportal ab? | Für die Krankheitsmeldung müssen Sie sich im DEMIS-Meldeportal angemeldet und authentisiert haben. DEMIS-Meldeportal: https://meldung.demis.rki.de/portal Die Oberfläche des DEMIS-Meldeportals entspricht einem Onlineformular mit Eingabe- und Auswahlfeldern. Weiterführende Informationen: | Meldung absetzen | ||||||
Authentisierung im Meldeportal | Wie kann ich meine Einrichtung authentisieren, nicht mich als Privatperson? | Mit dem "Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen" – Onlinezugangsgesetz (OZG), werden alle Behörden verpflichtet, Verwaltungsleistungen digital über Verwaltungsportale anzubieten. Ein Zugang zu DEMIS bzw. zum DEMIS-Meldeportal wird über das OZG ermöglicht. Zur Authentisierung mittels BundID müssen Nutzerinnen und Nutzer über ein BundID-Konto verfügen und sich per privatem Elsterzertifikat oder Online-Ausweis authentisieren. Voraussichtlich bis Ende 2026 wird eine zweite Authentisierungsmöglichkeit gemäß OZG im DEMIS-Meldeportal zur Verfügung gestellt - hierbei handelt es sich um "Mein Unternehmenskonto" (MUK). Informationen zur Erstellung eines MUK-Kontos finden Sie hier https://service.mein-unternehmenskonto.de/. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Authentisierung über SMC-B in Verbindung mit dem gematik-Authenticator, sofern die Einrichtung an die Telematik-Infrastruktur angebunden ist. | Authentisieren | ||||||
Wie muss mit anonymen § 7 Abs. 1 IfSG-Meldungen umgegangen werden? | Wie muss mit anonymen § 7 Abs. 1 IfSG-Meldungen umgegangen werden? | Alle positiven Erregernachweismeldungen gemäß § 7 Abs. 1 IfSG unterliegen der namentlichen Meldepflicht, z.B. positive Hepatitis-C-Befunde. Eine Meldung hat immer zu erfolgen, auch wenn der Name nicht bekannt ist. Fälle ohne namentliche Zuordnung sollten vom GA nicht als neue Fälle erfasst werden, da keine Identität bekannt ist. Wenn anonyme Testungen im GA durchgeführt werden, sollte sichergestellt werden, dass die betroffenen Personen medizinische Versorgung erhalten. In diesem Zusammenhang werden dann weitere Testungen durchgeführt und der Fall kann im Meldesystem regulär erfasst werden. Eine Doppelzählung von Fällen wird dadurch vermieden. | Anonyme Labormeldungen | ||||||
Wie kann man einen Verdacht (bei Krankheit oder Erreger) melden? | Wie kann man einen Verdacht (bei Krankheit oder Erreger) melden? | Über DEMIS können auch Verdachtsmeldungen abgesetzt werden. Dazu wird im DEMIS-Meldeportal
Wird über die KIS/LIS Schnittstelle gemeldet, ist der Status der Meldung mit "preliminary" anzugeben. Dies wird im Lifecyclemanagement von DEMIS-Meldungen näher erklärt (siehe Lifecyclemanagement). Eine Tuberkolose-Meldung geht nur an das zuständige GA. Die Zustellung zu einem der Tuberkolosezentren ist noch nicht in DEMIS implementiert. | Verdachtsmeldung | ||||||
Anonyme Meldungen | Wie kann ich melden, wenn der Name der betroffenen Person nicht vorliegt? | Meldungen nach § 6 Abs. 1 und 2 sowie § 7 Abs. 1 IfSG haben namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu erfolgen. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen und dem zuständigen Gesundheitsamt spätestens 24 Stunden, nachdem die meldende Person/Einrichtung Kenntnis erlangt hat, vorliegen. Eine Meldung muss auch erfolgen, wenn noch nicht alle Informationen vorliegen. Zu fehlenden Information kann auch der Name der betroffenen Person gehören, wenn es sich um pseudonymisierte Aufträge handelt oder wenn es sich um noch unbekannte Personen in einem Ausbruch handelt. In diesem Fall muss ein alternativer Personenname in die Meldung eingetragen werden, der keine Ziffern enthalten darf. Ein Durchnummerieren kann nur mit ausgeschriebenen oder römischen Zahlen erfolgen. Alternativ könnten Buchstaben in alphabetischer Reihenfolge verwendet werden (z.B. Anonym-I, Anonym-II, Anonym-III usw.). Angaben zur Person müssen nachgemeldet werden. Es können nur Maßnahmen im Gesundheitsamt ergriffen werden, wenn die Person kontaktierbar ist. Hierzu möchten wir auch auf § 9 Abs. 2 IfSG hinweisen: "Der Einsender hat den Meldenden bei dessen Angaben nach Satz 1 zu unterstützen und diese Angaben gegebenenfalls zu vervollständigen.". | Labor | ||||||
Error: 403 | Ich kann erfolgreich ein Token abholen, aber beim Meldungsversand an /notification-api/fhir/$process-notification erhalte ich ein 403? | Das kann folgende Ursachen haben:
| Error 403 | ||||||
FHIR Dokumentation | Wo finden wir die Dokumentation der FHIR API? | Grundsätzlich muss zwischen der Spezifikation der für den Meldungsversand aufzurufenden Operation an der Notification API und der Spezifikation der gesendeten Inhalte (Erregernachweismeldungen) unterschieden werden:
Allgemeine Informationen bezüglich HL7 FHIR finden sich auf der offiziellen Webseite von HL7: http://hl7.org/fhir/ | FHIR | ||||||
Meldung wird an das falsche Gesundheitsamt geroutet | Die Meldung wird an das falsche Gesundheitsamt geroutet, das Gesundheitsamt des Einsenders und nicht das der betroffenen Person. | Wenn die Adresse der betroffenen Person nicht gefunden werden kann, wird gemäß des Meldungsroutings die Adresse des Einsenders der Probe zur Bestimmung des Gesundheitsamtes benutzt. Die Adresse der betroffenen Person kann z.B. NICHT bestimmt werden, wenn das Länderkennzeichen falsch ist.
| Meldungsrouting | ||||||
Mehrere Labore untersuchen eine Probe: Wer meldet was? | Mehrere Labore untersuchen eine Probe: Wer meldet was? | siehe folgende Beschreibung | Labor | ||||||
Besteht für Softwarehersteller von ÖGD-Fachverfahren die Möglichkeit der Nutzung der DEMIS-Testumgebung? | Besteht für Softwarehersteller von ÖGD-Fachverfahren die Möglichkeit der Nutzung der DEMIS-Testumgebung? | Im Mai 2025 wurde die Live-Testumgebung umfangreich umgebaut. Für Hersteller der ÖGD-Fachverfahren bzw. einzelne Gesundheitsämter besteht nun auch die Möglichkeit gesendete Test-Meldungen abzurufen. Somit ist es wieder möglich, den gesamten Ablauf einer Meldung vom Absenden beim Melder bis zum Empfang im Gesundheitsamt darzustellen und zu testen. Um Krankheits- und Erregernachweismeldungen testen zu können, werden zwei separate Testzertifikate benötigt. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt zum DEMIS-Support unter demis-support@rki.de auf. | Testumgebung für Softwarehersteller bzw. einzelne Gesundheitsämter | ||||||
Welche von Kindern und Säuglingen belegten Betten werden auf der Normalstation gezählt? | Welche von Kindern und Säuglingen belegten Betten werden auf der Normalstation gezählt? | Als entsprechende Betten zählen nur Betten auf Normalstation, die im DRG-Entgeltbereich der Pädiatrie, Kinderkardiologie, Neonatologie oder Kinderchirurgie (Schlüsselnummern 1000, 1100, 1200 und 1300 nach Fachabteilungsgliederung gem. § 301 SGB V) zugeordnet sind, d.h. Behandlung von Kindern auf Betten des Erwachsenenbereichs zählen NICHT als Betten auf Normalstation für Kinder. Das heißt explizit:
| Bettenmeldung | ||||||
Bettenmeldung korrigieren oder ergänzen bzw. anpassen | Wie kann man im Meldeportal eine fehlerhafte Bettenmeldung korrigieren oder ergänzen bzw. anpassen? | Sollten Sie eine Belegungsmeldung an einem Tag aus technischen Gründen nicht absetzen können, ist eine nachträgliche Meldung an einem späteren Tag nicht mehr möglich. Eine Belegungsmeldung kann nur tagesaktuell erfolgen, daher ist keine rückwirkende Meldung möglich. Auch eine Korrekturmeldung kann nicht abgesetzt werden. Meldungen, die via Fax oder E-Mail in der DEMIS-Geschäftsstelle bzw. beim DEMIS-Support eingehen, können aus technischen Gründen nicht mit in die Bettenbelegungsstatistik aufgenommen werden. Wir empfehlen Ihnen, die Korrektur bzw. Fehlermeldung bei sich zu dokumentieren und aufzubewahren. | Bettenmeldung Normalstation Kinder | ||||||
Meldung von Shigatoxin | Wie kann Shigatoxin gemeldet werden? | Der Nachweis von Shigatoxin steht niemals alleine, sondern immer nur in Zusammenhang mit dem dazugehörigen Erreger. In 99.9 % der Fälle handelt es sich um enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC), die als Meldetatbestand EHCP gemeldet werden. Shigatoxin von Shigellen ist klassischerweise nur bei S. dysenteriae Typ 1 vorhanden. Es gibt einige wenige Fälle von stx-Varianten bei anderen Spezies (flexneri, sonnei, dysenteriae Typ 6). Werden in Ihrem Labor molekulare Multiplex-Panels verwendet, die die Zuordnung nicht eindeutig hergeben, dann folgen Sie bei der Diagnostik den Standards in der Mikrobiologie (S2k-Leitlinien, MiQ, u.ä., Lehrbuch Medizinische Mikrobiologie (Burckhardt, Friedrich)) oder kontaktieren Sie z.B. das Nationale Referenzzentrum (NRZ) für Salmonellen und andere bakterielle Enteritiserreger, die bei der Interpretation der Ergebnisse helfen können. Bitte melden Sie den Shigatoxinnachweis NICHT als WBKP (weitere bedrohliche Krankheiten). Es sollte eine eindeutige Diagnose in Ihrem oder einem weiterführenden Labore erfolgen. Wie können Sie Shigatoxin melden? Das ValueSet LaboratoryTest-EHCP enthält LOINC Codes für den Toxinnachweis sowie der stx-gene. Ein Code mit "stx1+stx2 genes" im Namen differenziert nicht nach dem spezfischen Gen, es wurde mindestens eines der beiden Gene nachgewiesen, aber es ist nicht bekannt welches. Sollten Sie den Code 53946-0 Escherichia coli shiga-like toxin identified in Specimen für die Meldung verwenden, so muss die Antwort/das Ergebnis das nachgewiesene Toxin sein. Die Auswahl dazu wird in den Substance-ValueSets zur Verfügung gestellt. | Labor | ||||||
Kann Pseudomonas aeruginosa über DEMIS gemeldet werden? | Kann Pseudomonas aeruginosa über DEMIS gemeldet werden? | Pseudomonas aeruginosa Isolate mit Carbapenemase-Nachweis sind gemäß Infektionsschutzgesetz nicht meldepflichtig. Wenn Sie diese trotzdem melden möchten, dann nutzen Sie hierfür bitte die Meldekategorie WBKP (weitere bedrohliche Erkrankungen). | Labor | ||||||
Validierungsfehler CSV-Upload IGS | Beim CSV-Upload sind technische Fehler (insbesondere HTTP-Status Codes) aufgetreten, was kann ich tun? | Technische Fehler, insbesondere HTTP Status Codes können folgende Ursachen haben:
| Technische Fehler beim CSV-Upload | ||||||
Validierungsfehler CSV-Upload IGS | Wie kann ich Validierungsfehler beim Upload der CSV beheben? | Grundsätzlich lassen sich die Fehler durch Korrektur der Felder in der CSV und erneuten Upload beheben. Bitte prüfen Sie, dass die CSV im korrekten Format übermittelt wurde und gemäß den Vorgaben befüllt wurde. Die angezeigten Fehlermeldungen geben Hinweise welche Stellen zu korrigieren sind. Hinweise:
| Validierungsfehler beim Upload der Metadaten | ||||||
Wir erhalten keine Meldungen | Wir erhalten keine Meldungen. | Einige ÖGD-Fachverfahren haben Probleme, z.B. nach einem Wartungsfenster, Meldungen abzurufen. Bitte wenden Sie sich daher an den Hersteller der Software. | ÖGD-Fachverfahren | ||||||
Mappinganpassungen in ÖGD-Fachverfahren | Mappinganpassungen in ÖGD-Fachverfahren | In der DEMIS-Wissensdatenbank finden Sie Tipps für den Fall, dass eine Meldung nicht automatisch eingelesen wird sowie eine Antwort auf die FAQ "Inhalte einer Meldung werden nicht automatisch übernommen". | ÖGD-Fachverfahren | ||||||
Meldung von verminderter Empfindlichkeit gegenüber Carbapenemen oder Carbapenemase-Nachweisen | Für die Meldung über die FHIR-Schnittstelle, ist das korrekte Vorgehen zur Meldung von verminderter Empfindlichkeit gegenüber Carbapenemen oder Carbapenemase-Nachweisen, eine häufig gestellte Frage, der wir bereits auf der DEMIS-Wissensdatenbank eine eigene Beispielseite gewidmet haben: Meldung von Enterobacterales und Acinetobacter spp.. Essentiell ist die Angabe des Befundes/der Interpretation als "Resistent (R)", "Sensibel (S)" und "Intermediär resistent (I)". Die Meldung von verminderter Empfindlichkeit gegenüber Carbapenemen oder Carbapenemase-Nachweisen bei Enterobacterales (EBCP) und Acinetobacter spp. (ACBP) ist auch über das DEMIS-Meldeportal möglich. Die Angabe erfolgt über die entsprechenden Auswahlfelder im Bereich "Diagnostik", die nun neu dazu gekommen sind. Eine detaillierte Anleitung zum Melden von Erregernachweisen im DEMIS-Meldeportal finden Sie hier: Erregernachweis melden. Zuletzt haben wir hierüber im Newsletter für Labore vom August 2024 berichtet: 2024-08 | Meldung von verminderter Empfindlichkeit gegenüber Carbapenemen oder Carbapenemase-Nachweisen | |||||||
Angabe der Einrichtungsadresse | Wie gebe ich die Einrichtungsadresse der betroffenen Person in der Meldung an? | Nach §9 Abs.2 IfSG soll, wenn bekannt, die Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes und, falls abweichend die Anschrift des derzeitigen Aufenthaltsortes der betroffenen Person angegeben werden. Weicht der derzeitige Aufenthaltsort von der Hauptwohnung ab, liegt das häufig daran, dass sich die betroffene Person in einer Einrichtung, z.B. einem Krankenhaus, aufhält. Häufig ist diese Einrichtung auch der Einsender der Probe. Wir kann dies in DEMIS gemeldet werden? Es gibt sowohl eine Einsender-Einrichtung als auch eine Betroffenen-Einrichtung die in den DEMIS-Basismeldeinhalten (https://simplifier.net/rki.demis.common) profiliert sind. Die Ressourcen unterscheiden sich nur durch die Angabe des Organization.meta.profile. Die Adressangabe zur Betroffenen Person (https://simplifier.net/rki.demis.common/notifiedperson) kann nun über die Extension "addressUse" angeben, um welche Art des Aufenthaltsort es sich handelt (Hauptwohnort, gewöhnlich, derzeitig) und über die Extension "facility" zusätzlich den Verweis auf die Einrichtung, in der sich die Person aufhält. <extension url="https://demis.rki.de/fhir/StructureDefinition/FacilityAddressNotifiedPerson"> <valueReference> <reference value="Organization/0b548f96-348c-3eb7-b297-08470756d609"></reference> </valueReference> </extension> Die Einrichtung kann nun die Einsender-Einrichtung sein oder die Betroffenen-Einrichtung. Handelt es sich bei der Einrichtung um dieselbe Einrichtung des Einsenders, so kann auf diese verwiesen werden. Ist die Betroffenen-Einrichtung abweichend von der Einsender-Einrichtung (derzeitiger Aufenthaltsort: Altersheim, Einsender: Arztpraxis); so wird die Ressource Organization separat für die Betroffenen-Einrichtung (notifiedPersonFacility) ausgefüllt. Es müssen nur im meta.profile der Organization beide Einrichtungen angegeben werden <Organization xmlns="http://hl7.org/fhir"> <meta> <profile value="https://demis.rki.de/fhir/StructureDefinition/SubmittingFacility" /> <profile value="https://demis.rki.de/fhir/StructureDefinition/NotifiedPersonFacility" /> </meta> <!-- usw --> </Organization> Ein Beispiel für die Kodierung der findet sich im Abschnitt "Adresseingabe bei Krankenhausaufenthalt". Weitere Beispiele werden folgen. | Einrichtungsadresse | ||||||
Gilt die bundeslandspezifische Meldepflicht | Gilt die bundeslandspezifische Meldepflicht, selbst wenn die betroffene Person in einem Bundesland ohne diese Meldepflicht wohnt? | Bei diesen Meldetatbeständen handelt es sich um Erweiterungen der Erregermeldungen nach § 7 Abs. 1 IfSG. Die meldepflichtigen Labore müssen sich hierbei an § 8 Abs. 1 Satz 2 IfSG halten: Labore, die Diagnostik durchführen, sind meldepflichtig. Wenn das Labor in einem Bundesland mit Erweiterungen dieser Erregermeldepflichten liegt (Beispielsweise Borrelia burgdorferi in Berlin), dann gilt für die Erregernachweise dieses Erregers die Meldepflicht für das Labor grundsätzlich. Weiterhin wird in § 9 Abs. 4 IfSG geregelt, dass "Meldungen [...] an das Gesundheitsamt zu erfolgen [haben], in dessen Bezirk sich die betroffene Person derzeitig aufhält oder zuletzt aufhielt". Die Landesverordnungen treffen i.d.R. keine weiteren Regelungen der § 8 und 9 IfSG. Somit kann es passieren, dass das verantwortliche Gesundheitsamt in einem Bundesland liegt, welches diese spezielle Meldepflicht nicht hat. Da es sich bei der Implementierung der bundeslandspezifischen Meldepflichten in DEMIS um eine Lösung handelt, in der die Labore selbst ihre Meldepflicht im Blick haben müssen, weisen wir gesetzesgemäß darauf hin. Wer sich an diese Empfehlung hält, erfüllt in jedem Fall seine Meldepflicht. Darüber hinaus hat jedes Labor einen eigenen Ermessensspielraum, um zu entscheiden, ob es eine Meldung absetzt oder nicht. Das kann beispielsweise pragmatische Gründe haben oder die Fortführung von Routinen, die ihren Ursprung in den bisherigen papierbasierten Meldungen haben - solche individuellen Entscheidungen kann das RKI nicht vorgeben. | Labor | ||||||
Wie können Korrekturmeldungen gemacht werden? | Wie können Korrekturmeldungen gemacht werden? | In DEMIS gibt es das sogenannte Lifecyclemanagement, in welchem erklärt wird, wie z.B. eine Korrekturmeldung in DEMIS erfolgen kann. Die Korrekturmeldung kommt wie jede andere Meldung automatisiert im zuständigen Gesundheitsamt an und wird als Korrektur gekennzeichnet. Informationen zum Lifecyclemanagement Korrekturmeldungen über die Schnittstelle: Lassen Sie sich bei Bedarf gerne von Ihrem KIS/LIS-Hersteller unterstützen. Dieser muss das Lifecyclemanagement in Ihrer Software implementieren. Eine umfangreiche Beschreibung zum Meldungs-Lifecyclemanagement befindet sich im Implementierungsleitfaden der FHIR Profile. Korrekturmeldungen im Meldeportal: Für das Absetzen einer Folgemeldung wird die Meldungs-ID der Erstmeldung (Initiale Meldung) benötigt. Diese finden Sie auf der Meldungsquittung der Erstmeldung. Bitte tragen Sie auf der Seite "Meldetatbestand" die Meldungs-ID in das vorgesehene Eingabefeld ein. | Korrekturmeldung | ||||||
Welche Authentisierungsmöglichkeiten werden noch umgesetzt? | Welche Möglichkeiten zur Authentisierung werden noch umgesetzt, damit z.B. leitende Personen von Schulen sich über BundID nicht mit ihren persönlichen Daten anmelden müssen. | Das DEMIS-Meldeportal kann seit Januar 2025 über das Internet auch von Nutzerinnen und Nutzern außerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) erreicht werden (z.B. Gemeinschaftseinrichtungen). Meldepflichtige außerhalb der TI können Ihrer Meldepflicht aktuell nur über die persönliche Authentisierungsmethode "BundID" nachkommen (nähere Informationen: Authentisierung mittels BundID. Nach erfolgreicher Authentisierung werden im DEMIS-Meldeportal anschließend die Kontaktdaten zur meldenden Einrichtung abgefragt. Voraussichtlich ab Mitte 2025 werden wir eine zweite Authentisierungsmöglichkeit in DEMIS integrieren bzw. zur Verfügung stellen. Hierbei handelt es sich um "Mein Unternehmenskonto" (MUK). Zeitnah werden wir die vorhandenen Informationen zu Anbindung und Authentisierung noch einmal auf den Prüfstand stellen und ggf. gesonderte Hinweise für Gemeinschaftseinrichtungen (wie Pflegeeinrichtungen, Kitas und Schulen) sowie weitere Meldepflichtige ergänzen. Sobald diese in der DEMIS-Wissensdatenbank zur Verfügung stehen, können sie über den ÖGD geteilt werden. Darüber werden wir zu gegebener Zeit per E-Mail und in der DEMIS-Sprechstunde informieren. Grundsätzlich steht allen Akteuren der DEMIS-Support für Anfragen zu DEMIS zur Verfügung: E-Mail: demis-support@rki.de Außerdem dient die öffentlich zugängliche DEMIS-Wissensdatenbank als zentrale Informationsplattform für allgemeine, technische und fachliche Hinweise. | Weiterentwicklung Authentisierung im Meldeportal | ||||||
Welche Aufwände der Anbindung entstehen für z.B. Kitas/Schulen? | Welche Aufwände der Anbindung entstehen für z.B. Kitas/Schulen? | Das DEMIS-Meldeportal kann seit Januar 2025 über das Internet erreicht werden (z.B. Gemeinschaftseinrichtungen). Meldepflichtige außerhalb der TI können ihrer Meldepflicht aktuell nur über die persönliche Authentisierungsmethode "BundID" nachkommen (nähere Informationen: Authentisierung mittels BundID). Nach erfolgreicher Authentisierung werden im DEMIS-Meldeportal anschließend die Kontaktdaten zur meldenden Einrichtung abgefragt. Voraussichtlich ab Mitte 2025 werden wir eine zweite Authentisierungsmöglichkeit in DEMIS integrieren bzw. zur Verfügung stellen. Hierbei handelt es sich um "Mein Unternehmenskonto" (MUK). Informationen zur Erstellung eines MUK-Kontos finden Sie hier https://service.mein-unternehmenskonto.de/. Zeitnah werden wir die vorhandenen Informationen zu Anbindung und Authentisierung noch einmal auf den Prüfstand stellen und ggf. gesonderte Hinweise für Gemeinschaftseinrichtungen (wie Pflegeeinrichtungen, Kitas und Schulen) sowie weitere Meldepflichtige ergänzen. Sobald diese in der DEMIS-Wissensdatenbank zur Verfügung stehen, können sie über den ÖGD geteilt werden. Darüber werden wir zu gegebener Zeit per E-Mail und in der DEMIS-Sprechstunde informieren. Grundsätzlich steht allen Akteuren der DEMIS-Support für Anfragen zu DEMIS zur Verfügung: E-Mail: demis-support@rki.de Außerdem dient die öffentlich zugängliche DEMIS-Wissensdatenbank als zentrale Informationsplattform für allgemeine, technische und fachliche Hinweise. | Kitas/Schulen | ||||||
Meldungsrouting bei Angabe derzeitiger Aufenthaltsort in einer Einrichtung | Wie erfolgt das Meldungsrouting bei Angabe "derzeitiger Aufenthaltsort in einer Einrichtung" | Gemäß § 9 Abs. 4 IfSG gilt:
Anm.: dies gilt auch für Meldungen § 35 Absatz 1 Satz 1 oder § 36 Absatz 1 oder Absatz 2 und dient der Information des (Standort-) GAs, dass sich in dieser Einrichtung eine von einer meldepflichtigen Erkrankung betroffene Person aufhält/aufhielt. Das bedeutet: Die Meldung wird automatisch an das Gesundheitsamt zugeteilt, das für die Einrichtung zuständig ist, die im Eingabefeld "Derzeitiger Aufenthaltsort in einer Einrichtung" eingetragen wurde. Die DEMIS-Meldungen zur Hospitalisierung (z.B. in Verbindung mit einer Erkrankung gemäß § 6 IfSG) werden entsprechend an das GA geroutet, in dessen Stadtkreis/Landkreis sich das meldende Krankenhaus befindet. Wenn eine betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort (Hauptwohnsitz) im Zuständigkeitsbereich eines anderen GAs hat, so ist die Meldung durch das Empfänger-GA an dieses ("Wohnsitz"-)GA weiterzuleiten. Einen Fall legt immer das GA an, in dessen Bezirk sich der gewöhnliche Aufenthaltsort (z.B. Hauptwohnsitz) der betroffenen Person befindet. D.h. das GA X erfasst und übermittelt Fälle für Personen aus Kreis X. Meldet ein Krankenhaus in Kreis X die Hospitalisierung/Betreuung/Unterbringung einer von einer meldepflichtigen Erkrankung betroffenen Person, die ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthaltsort z.B. im Nachbar-LK hat, so legt dieses GA keinen Fall an, sondern leiten die Meldung weiter an das GA des Wohnsitzes. | Meldungsrouting | ||||||
Meldungen zu Shigatoxin werden nicht richtig eingelesen | Wieso werden Meldungen zum Shigatoxinnachweis nicht richtig eingelesen? | Der Nachweis von Shigatoxinen macht aus einem E.coli einen EHEC. Der Nachweis wird von den Laboren häufig mit den Codes 82299-9 "Escherichia coli Shiga-ähhnliches Toxin 1+2 [Nachweis] in Stuhl mittels Immunoassay" oder 80679-4 "Escherichia coli Stx1+Stx2-Toxine stx1+stx2-Gene [Nachweis] in Stuhl mittels Nukleinsäureamplifikation mit Sondendetektion" gemeldet. Das "+" in den LOINC Namen signalisiert, dass es sich um einen Nachweis handelt, bei dem mindestens eines der beiden nachgewiesen wurde, aber nicht bekannt ist, welches. Diese LOINC-Codes unterscheiden also nicht zwischen Shigatoxin 1 und Shigatoxin 2. Deswegen wird das Ergebnis in SurvNet und vergleichbaren Softwareprodukten auf die Methode "Shiga-Toxin(-gen) nicht näher bezeichnet" gemappt. Ob es sich um Shigatoxin 1 oder Shigatoxin 2 gehandelt hat, kann erst durch eine nachgeschaltete Labordiagnostik bestimmt werden. Das Ergebnis wird dann einzeln gemeldet. Tatsächlich gibt es keinen LOINC Code mit dem man den Nachweis von Shigatoxin 1 und Shigatoxin 2 gleichzeitig melden kann. Für die Labore haben wir dazu Ergänzungen in unseren Implementierungshinweisen im Unterabschnitt "Ergänzung zur Component (Analytname)" gemacht (Implementierungshinweise zur Labormeldung). | Meldung automatisch einlesen | ||||||
Kann im Meldeportal zwischen Krankheits- oder Erregernachweis-Meldung ausgewählt werden? | Kann im Meldeportal zwischen Krankheits- oder Erregernachweis-Meldung ausgewählt werden? | Ja, diese Unterscheidungsmöglichkeit gibt es. Nach Anmeldung und Authentisierung im DEMIS-Meldeportal werden verschiedene Kacheln angezeigt (siehe Oberfläche). Die meldende Person kann zwischen "Krankheit melden" und "Erregernachweis melden" per Klick auswählen und wird anschließend schrittweise durch das entsprechende Meldeformular geführt. | Meldetatbestände Arztpraxen | ||||||
Inhalte einer Meldung werden nicht automatisch übernommen | Was kann ich machen, wenn die Inhalte einer Meldung nicht automatisch übernommen werden? | siehe Beschreibung unten | Meldung automatisch einlesen | ||||||
Gibt es für Meldende die Möglichkeit, eine Betriebsstättennummer (BSNR) anzugeben? | Gibt es für Meldende die Möglichkeit, eine Betriebsstättennummer (BSNR) anzugeben? | Ja, die Betriebsstättennummer (BSNR) kann auf der Formularseite zu "meldenden Person" angegeben werden, siehe im Infopaket zur Meldung gemäß § 6 IfSG- Krankheiten melden über das Meldeportal unter 5.2 Angaben zur meldenden Person (Schritt 1 von 6). | Betriebsstättennummer | ||||||
Kann im DEMIS-Meldeportal eine Unterscheidung zwischen Verdacht und bestätigter Erkrankung erfolgen? | Kann im DEMIS-Meldeportal eine Unterscheidung zwischen "Verdacht" und "bestätigter Erkrankung" erfolgen? | Ja, die Unterscheidung erfolgt im Formular "Angaben zum Meldetatbestand". Im Bereich „Status“ sollen Angaben zur Art der Meldung gemacht werden: Hierbei stehen folgende Ausprägungen zur Auswahl:
Für eine Erstmeldung/Initialmeldung kann der Status „endgültig“ oder „vorläufig/Verdacht“ vergeben werden. Bei einer Folgemeldung kann es sich um eine Ergänzung oder eine Korrektur zu einer Verdachts-, Erkrankungs- oder Todesmeldung handeln – es können hier alle Statusangaben genutzt werden. Für das Absetzen einer Folgemeldung wird die Meldungs-ID der Erstmeldung benötigt. Diese ist auf der Meldungsquittung der Erstmeldung zu finden. Zusätzlich können die meldenden Personen das Datenfeld „Hinweis“ verwenden, um die korrigierten, veränderten oder ergänzten Angaben zu beschreiben. Im Infopaket zur Meldung gemäß § 6 IfSG- Krankheiten melden über das Meldeportal unter 5.4 Angaben zum Meldetatbestand (Schritt 3 von 6) gibt es zu allen Formularfeldern und Statusangaben umfassende Informationen. | Statusunterscheidung | ||||||
Ablehnung einer Meldung von DEMIS - wie kann ich trotzdem zeitnah melden? | Meldung wird von DEMIS abgelehnt - wie kann ich trotzdem zeitnah melden? | Sind in einer Meldung die Profilanforderungen nicht korrekt umgesetzt, kann es dazu führen, dass die Meldung abgelehnt wird. Die trifft zum Beispiel zu, wenn im Namen der betroffenen Person Sonderzeichen oder Zahlen verwendet werden. Kann eine Korrektur im LIS nicht innerhalb von 24h nach Kenntnis erfolgen, um die Einhaltung der Meldefrist zu gewährleisten, so kann eine Meldung über das Meldeportal erfolgen. Dieses ist derzeit über das Internet erreichbar. Man kann sich dort über mehrere Methoden anmelden. | Meldung wird abgelehnt | ||||||
Vorveröffentlichungen von Profil-Updates | Vorveröffentlichungen von Profil-Updates | Wir stellen regelmäßig Vorveröffentlichungen der kommenden Profil-Updates zur Verfügung. Die Vorveröffentlichungen finden Sie auf unter dem folgenden Link: FHIR-Profile Die als ZIP herunterzuladenden Dateien können zwar noch nicht live implementiert, aber bereits für Entwicklungstätigkeiten genutzt werden. Hier sind auch die aktuellsten ValueSets enthalten. Das hat den Vorteil, dass Sie hier alle ValueSets bereits gesammelt als .xml vorliegen haben. Wenn Sie die ZIP herunterladen und extrahieren, können Sie die Dateien über Datei Home.html in der gewohnten Leitfaden-Ansicht im Browser öffnen und anschauen. Die ValueSets als .xml finden sich ebenfalls in diesem Unterordner in der ZIP: …\artifacts\rki.demis.laboratory\rki.demis.laboratory\MetadataResources\ValueSet. Dieser Weg ist für die gezielte Suche möglicherweise schneller, da Sie häufig nur aktuelle Code-Listen/ValueSets einsehen möchten. | Labor | ||||||
Freischaltung für IGS (Schnittstelle) | Wie kann ich meine Organisation für IGS (Integrierte Genomische Surveillance) per Schnittelle freischalten lassen? | Um über DEMIS an der Integrierten Genomischen Surveillance teilzunehmen, muss die Organisation/DEMIS-ID manuell berechtigt werden. Bitte wenden Sie sich hierfür mit Ihrer DEMIS-ID an den Support: demis-support@rki.de | Berechtigungen | ||||||
Besteht die Möglichkeit, eine Meldung von vor Ort durchgeführtem Schnelltests zu tätigen? (z.B. Influenza) | Besteht die Möglichkeit, eine Meldung von vor Ort durchgeführtem Schnelltest zu tätigen? (z.B. Influenza) | Meldepflichtig ist der Nachweis des Erregers gemäß § 7 IfSG durch die in § 8 Abs. 1 Nr. 2 genannten Meldepflichtigen "im Falle des § 7 die Leiter von Medizinaluntersuchungsämtern und sonstigen privaten oder öffentlichen Untersuchungsstellen einschließlich von Arztpraxen mit Infektionserregerdiagnostik". Es sind alle Untersuchungsstellen gemeint, also auch Krankenhäuser und Arztpraxen. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe s IfSG ist hier ausschließlich die "zoonotische Influenza" meldepflichtig. z.B. Influenza A-Schnelltests können gemäß § 7 Abs. 1 IfSG (Erregernachweis melden) z.B. über das DEMIS-Meldeportal gemeldet werden. Diese Möglichkeit besteht über das Meldeportal für alle Krankenhäuser. | Schnelltests | ||||||
Welche Namensangaben sind erlaubt? | Welche Namensangaben sind erlaubt? | Für die namentlichen Meldungen nach § 6 und § 7 IfSG ist die Angabe eines Namens zwingend notwendig. Ein Constrain auf "NotifiedPerson" verhindert das Melden von Namen, in denen Zahlen vorkommen.
| Namensangaben | ||||||
Können ePA und DEMIS verbunden werden? | Können ePA und DEMIS verbunden werden? | ePA (elektronische Patientenakte) und DEMIS-Meldungen sind unterschiedliche Dinge. Beide haben aber gemein, dass sie einen Laborbefund beinhalten, der mit FHIR erstellt wird. Die DEMIS-Meldung wird auch in Zukunft als separate Meldung generiert und an die Gesundheitsämter geroutet werden. Eine Erstellung aus dem mioLaborbefund heraus ist aufgrund unterschiedlicher verpflichtender Angaben nicht möglich. Da aber die Inhalte der DEMIS-Meldung auch ein Teil des mio Laborbefundes sind, der in die ePA eingepflegt wird, steht DEMIS mit mio42 im Austausch, um die entsprechenden Profile weitestgehend zu harmonisieren, damit der Programmieraufwand nicht unnötig verdoppelt und die Erstellung von Laborbefunden für die ePA und für eine DEMIS-Meldung nicht aufwendiger wird. | ePA | ||||||
Benötigen Gemeinschaftseinrichtungen auch einen gematik-Authenticator? Welche Kosten entstehen für die Einrichtungen? | Benötigen Gemeinschaftseinrichtungen auch einen gematik-Authenticator? Welche Kosten entstehen für die Einrichtungen? | Gemeinschaftseinrichtungen und -unterkünfte benötigen keine Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), um über DEMIS zu melden, also auch keinen gematik-Authenticator. Denn mit BundID wurde gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG) die Authentisierung zur Nutzung des DEMIS-Meldeportals auch Einrichtungen außerhalb der TI ermöglicht. Darüber hinaus ist eine weitere Authentisierungsmöglichkeit außerhalb der TI über „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) für 2025 in der Umsetzung. | Gemeinschaftseinrichtungen | ||||||
Implementierungsleitfaden für Labore enthält keine allgemeine Ressourcen | Implementierungsleitfaden für Labore enthält keine allgemeine Ressourcen | Mit dem 27.03.2024 wurde das bisherige Paket rki.demis.r4.core aufgesplittet, sodass sich der Inhalt nun in zwei Paketen befindet:
Das Paket rki.demis.laboratory enthält nur noch die Ressourcen für die Erregernachweismeldung. Ressourcen wie z.B. Patient oder Melder sind sogenannte DEMIS-Basis-Ressourcen und sind nun in das Paket rki.demis.common ausgelagert. Grund für diese Aufsplittung ist, dass die Basismelde-Inhalte nun auch für andere Meldepflichten genutzt werden müssen (Beispielsweise Meldungen von Erkrankungen nach § 6 IfSG) und durch die Aufsplittung eine modulare Nutzung der DEMIS-Ressourcen möglich ist. | Labor | ||||||
Die Inhalte meiner Meldungen werden im Gesundheitsamt nicht automatisch übernommen | Die Inhalte meiner Meldungen werden im Gesundheitsamt nicht automatisch übernommen | Wichtig ist, dass Sie korrekt kodierte Meldungen übermitteln. Wenn alles inhaltlich in sich schlüssig ist und die Codes in unseren ValueSets enthalten sind, sollte grundsätzlich alles in die ÖGD-Software des Gesundheitsamtes übernommen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, geben Sie oder das entsprechende Gesundheitsamt uns gerne einen entsprechenden Hinweise an demis-support@rki.de. Nur wenn Sie uns über entsprechende Probleme informieren, können wir Mapping-Lücken schließen und Fehler beheben. Folgend ein paar hilfreiche Links:
| Labor | ||||||
Müssen Schnelltests auch über DEMIS gemeldet werden? | Sollen Schnelltest (z.B. Influenza, SARS-CoV-2, usw.) auch über DEMIS gemeldet werden?
| Schnelltest gelten als direkter Erregernachweis und sollen ebenfalls über DEMIS gemeldet werden.
| Schnelltest | ||||||
Eine Meldung erfüllt nicht die Fall- bzw. Referenzdefinition | Was ist, wenn die Meldung nicht die Fall- bzw. Referenzdefinition erfüllt? | Die Meldepflichten laut IfSG decken sich nicht unbedingt mit den Fall- und Referenzdefinitionen des RKI. Eine Meldung kann auch bearbeitet werden, ohne dass sie diese Definitionen erfüllt. Das bedeutet nicht, dass nicht dennoch gewisse Infektionsschutzmaßnahmen notwendig sein können, etc. Nicht jede einzelne Meldung kann und soll zu einem vollständigen Fall führen. Ggf. muss im Gesundheitsamt entschieden werden, welche Ressourcen für Meldungen investiert werden sollen, wenn eigentlich weitere Folgebefunde notwendig sind, o.ä.. Das RKI kann das nicht im Detail bestimmen. Das RKI stellt mit DEMIS lediglich die Plattform bereit, die Erfüllung der Meldepflicht auf elektronischem Wege zu ermöglichen. Die Übernahme der Informationen aus einer DEMIS-Meldung in die SurvNet-Maske (oder eine entsprechende andere ÖGD-Fachanwendung), auch Mapping genannt, hat nicht den Anspruch, zu einer Erfüllung der Fall- und Referenzdefinition zu führen. | Falldefinitionen/Referenzdefinitionen | ||||||
Kann verhindert werden, dass in der Meldung der Todestag vor dem Erkrankungstag liegt? | Kann verhindert werden, dass in der Meldung der Todestag vor dem Erkrankungstag liegt? | Die Datumsfelder im DEMIS-Meldeportal werden händisch ausgefüllt. Einen automatischen Plausibilitätscheck unter den jeweiligen Datumseingaben gibt es nicht, so dass bei Meldung manuell darauf zu achten wäre, dass ggf. im Datumsfeld für den Todestag ein späteres Datum eingetragen wird, als für den Erkrankungstag. | Plausibilitätscheck Datumsfelder | ||||||
Könnte es bei unvollständigen Daten ein Popupfenster geben mit dem Hinweis, dass die fehlenden Daten nachgemeldet werden müssen? | Könnte es bei unvollständigen Daten ein Popupfenster geben mit dem Hinweis, dass die fehlenden Daten nachgemeldet werden müssen? | Auf der ersten Formularseite im DEMIS-Meldeportal vor der Dateneingabe ist folgender Hinweis platziert: "Grundsätzlich müssen Sie gemäß Infektionsschutzgesetz alle Ihnen vorliegenden Informationen im Meldeformular angeben, um die Meldepflicht zu erfüllen. Die Nachmeldung oder Korrektur von Angaben hat unverzüglich zu erfolgen." Ihren Vorschlag, diesen Hinweis an prominenter Stelle vor Versand der Meldung, z.B. per Pop-Up, nochmals anzuzeigen, werden wir gern intern prüfen. | Nachmeldung fehlender Daten | ||||||
Wie kann die Qualität z.B. der Labormeldungen verbessert werden? | Wie kann die Qualität z.B. der Labormeldungen verbessert werden? | Es bestehen mehrere Herangehensweisen, die Qualität der DEMIS-Meldungen sukzessive zu verbessern. Zum einen werden monatliche Qualitätsberichte an alle über eine direkte Schnittstelle (im LIS) meldenden Labore versandt, mit entsprechenden Verbesserungshinweisen. Des Weiteren werden perspektivisch "strikte" Profile zur Meldung über DEMIS eingeführt. Das bedeutet, dass mit diesen strengeren Profilen stärkere Einschränkungen für die Angabe-Möglichkeiten in Meldungen erfolgen werden. Zudem können sowohl der ÖGD als auch die Melder durch den Support bei individuellen Problemen unterstützt werden: demis-support@rki.de | Qualität | ||||||
Ausbruchsmeldung | Können über DEMIS Ausbrüche gemeldet werden? | Die Umsetzung der Meldung von Ausbrüchen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 IfSG (weitere bedrohliche Gastroenteritis), § 6 Abs. 1 Nr. 5 IfSG (weitere bedrohliche Krankheiten), § 6 Abs. 3 IfSG (nosokomiale Ausbrüche) sowie § 34 Abs. 6 IfSG (Häufigkeitsmeldung) über DEMIS ist für das Kalenderjahr 2026 geplant. Zu gegebener Zeit werden wir darüber auf der DEMIS-Wissensdatenbank und über unsere DEMIS-Kommunikationsverteiler informieren. Bis dahin bitten wir darum, im DEMIS-Meldeportal bei der Frage "Kann der gemeldete Fall einem Ausbruch zugeordnet werden" die Antwort "nicht erhoben" zu belassen (siehe Infopaket zur Meldung gemäß § 6 IfSG- Krankheiten melden über das Meldeportal , Kapitel 5.7.). Weitere Information zu Krankheitsmeldungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1, 1a und Abs. 2 IfSG finden Sie im Infopaket zur Meldung gemäß § 6 IfSG- Krankheiten melden über das Meldeportal. | Ausbruchsmeldung | ||||||
Bundeslandspezifische Meldekategorie | Gibt es bundeslandspezifische Meldekategorien bei Krankheitsmeldung? | Bei "Herpes zoster" handelt es sich um eine bundeslandspezifische Meldekategorie, d.h. die Meldepflicht besteht für meldende Personen/Einrichtungen in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Derzeit sind keine weiteren bundeslandspezifischen Meldekategorien für Krankheitsmeldungen in Umsetzung in DEMIS. Weitere Information finden Sie in Kapitel 5.4.1. im Infopaket zur Meldung gemäß § 6 IfSG- Krankheiten melden über das Meldeportal. | Bundeslandspezifische Meldekategorie | ||||||
Telefonnummern aus dem LIS/LIMS in DEMIS melden | Telefonnummern aus dem LIS/LIMS in DEMIS melden | In DEMIS können Telefonnummern auf unterschiedliche Weise eingegeben werden. Jedoch gibt es dabei einige Einschränkungen. Die Umsetzung erfolgte mit ein paar Einschränkungen, damit möglichst wenig LIS/LIMS Schwierigkeiten dabei haben, Ihren Datenbestand in die Meldungen zu speisen. Wenn Ihre Daten an dieser Stelle jedoch sehr variabel sind, kommt es zu Konflikten mit den vorhandenen Einschränkungen. Wir empfehlen Ihnen daher die Telefonnummern im LIS/LIMS zu vereinheitlichen. Ein sehr gängiges und sehr interoperables Format ist das internationale Format ohne Trennzeichen nach diesem Muster: +4915771557558. Diese Eingabe ist in DEMIS gültig und auch außerhalb DEMIS sehr üblich, sodass Sie mit diesem Format stabil aufgestellt sind. Wenn die Ländervorwahl nicht bekannt sein sollte, akzeptiert DEMIS auch Nummern nach dem nationalen Format (z.B. 015771557558). Dieses ist jedoch etwas fehleranfälliger, da je nach Datenformat, Datenbank oder Anwendung gelegentlich die "0" am Anfang verschluckt wird - was die Eingabe in DEMIS wiederum verhindert. Kurz gesagt, muss die Telefonnummer mit 0 oder + beginnen und mindestens 6 Ziffern enthalten. | Labor | ||||||
Error: No valid scenario found | Was bedeutet: No valid scenario found | Die Lifecycle Validation überprüft einige Felder der Meldung, ob sie dem spezifizierten Livecycle Management entsprechen: Der Fehler besagt, dass die Kombination der verschiedenen status Felder nicht einem zulässigen Szenario entsprechen. | |||||||
Validierungsfehler Sequenz-Upload IGS | Beim Sequenz-Upload sind technische Fehler (insbesondere HTTP-Status Codes) aufgetreten, was kann ich tun? | Technische Fehler, insbesondere HTTP Status Codes können folgende Ursachen haben:
| Technische Fehler beim Sequenz-Upload | ||||||
Validierungsfehler Sequenz-Upload IGS | Wie kann ich Validierungsfehler beim Upload der Sequenzdaten beheben? | Um beim Upload von Sequenzdaten eine gültige Validierung zu erzielen, ist insbesondere auf folgende Punkte zu achten:
| Validierungsfehler beim Upload der Sequenzdaten | ||||||
ValueSets suchen, finden und nutzen | ValueSets suchen, finden und nutzen | Jede Meldekategorie hat ein eigenes Profil, welches wiederum viele Variablen enthält. All diese Variablen sind in den sogenannten ValueSets zusammengefasst. Die aktuell gültigen Profile sind auf Simplifier dargestellt: https://simplifier.net/rki.demis.laboratory/. Unter „ValueSets“ können Sie mit Hilfe der Suche spezifisch werden. Sie können beispielsweise mit Hilfe des Codes der NotificationCategory alle ValueSets hierzu finden (z.B. alle ValueSets zu CVDP, etc.), aber Sie können auch beispielsweise alle „AnswerXXXX“-ValueSets anzeigen lassen, wenn Sie danach suchen. „XXXX“ steht hier als Platzhalter für die jeweilige Meldekategorie. Jedes ValueSet können Sie als .xml oder .json einzeln herunterladen. Das erleichtert die Ansicht bei Ihnen lokal und ggf. auch das Suchen in einem ValueSet an sich. | Labor | ||||||
Der Implementierungsleitfaden ist nicht verständlich | Der Implementierungsleitfaden ist nicht verständlich | Der Implementierungsleitfaden ist in der Tat sehr technisch, er richtet sich vor allem an ITler, die die Schnittstellen programmieren – also an LIS/LIMS-Hersteller oder ggf. an die IT-Abteilungen von meldepflichtigen Einrichtungen, die ihre Systeme selbst programmieren. Sind Sie beispielsweise ein meldender Labormediziner, sind Ihre Fragen also sicherlich dort besser aufgehoben. Als RKI/DEMIS können wir keine spezifische Hilfe bei Problemen mit Ihre Eingabemasken/-möglichkeiten im Frontend solcher Anwendungen leisten, da diese von den LIS/LIMS-Herstellern in der jeweiligen Software konzipiert und erstellt werden. Dennoch können auch Sie viele nützliche Informationen aus dem Implementierungsleitfaden direkt beziehen. Beispielsweise wenn Sie konkrete ValueSets suchen, können Sie diese auch direkt im Implementierungsleitfaden aufrufen. Diese Listen sollten aber ebenso vom LIS/LIMS-Hersteller direkt zur Verfügung gestellt werden. | Labor | ||||||
Die Standortdaten sind nicht korrekt. | Die Standortdaten sind nicht korrekt. | Für die Standorte werden die Daten des InEK Standortverzeichnis genutzt. Unter https://krankenhausstandorte.de/ können Sie Ihre Daten selbst pflegen und aktualisieren. DEMIS übernimmt die Daten von dort in unregelmäßigen Abständen. Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie gemäß § 293 Abs. 6 Satz 3 SGB V verpflichtet sind diese Daten selbst zu pflegen und aktuell zu halten. | Meldeportal | ||||||
Notifier and notifier facility not available | Was bedeutet der Fehler "Notifier and notifier facility not available" | Zu keiner der in der Meldung angegebenen Adressen (Postleitzahl und Stadt) kann ein Gesundheitsamt gefunden werden. Weitere Erläuterungen siehe unten, | Meldung | ||||||
Login nicht erfolgreich | Warum bin ich in DEMIS nicht eingeloggt, obwohl der Login erfolgreich war? | Sollte die Systemzeit verstellt sein, kann der Login nicht verarbeitet werden. Bitte stellen Sie die Systemzeit korrekt ein. | Authenticator | ||||||
Muss ich den Einzelnachweis von xyz melden? | Muss ich den Einzelnachweis von xyz melden? | Mit der Einführung von DEMIS sollte sich am bisherigen Meldeverhalten nichts ändern. Es sollte nach wie vor die Gesamtkonstellation bewerten werden und nur falls eine akute Infektion angenommen wird, sollte eine Meldung getätigt werden. Allgemeingültige Vorgaben für die Meldung einzelner Nachweise können nicht gegeben werden. Wenn eine unvollständige Befundung an das Gesundheitsamt gemeldet wird, weil einzelne Erregernachweise automatisch gemeldet werden, sollte dies auf jeden Fall in der Meldung genannt werden. Das heißt, wenn Sie z.B. einen positiven IgM- oder IgA-Nachweis melden, aber z.B. nicht wissen wie der Impfstatus oder der IgG-Status ist oder dass noch ein Nukleinsäure-Nachweis erfolgen wird, dann sollte dies in den Hinweisfeldern in der Meldung ergänzt werden. Der Gesamtbefund muss dann nach dem finalen Test erfolgen, auch wenn dieser negativ ist. Wer meldet - das Labor, das den Erstnachweis durchgeführt hat oder das Labor, das den weiterführenden Test durchgeführt hat (wenn es sich um unterschiedliche Labore handelt) - wird im Rahmen des Lifecyclemanagements in verschiedenen Szenarien beschrieben (https://go.gematik.de/demis-lifecycle-lab). Werden zum gleichen Zeitpunkt zusätzlich zum positiven Nachweis auch negative Nachweise (z.B. IgA+, IgG-) zum gleichen Erreger/zur gleichen Probe erzielt, so müssen diese mitgemeldet werden. | Automatische Meldung | ||||||
Welche Laborergebnisse muss ich melden? | Welche Laborergebnisse muss ich melden? | Mit der Einführung von DEMIS sollte sich am bisherigen Meldeverhalten nichts ändern. Es sollte nach wie vor die Gesamtkonstellation bewerten werden und nur falls eine akute Infektion angenommen wird, sollte eine Meldung getätigt werden. Es sollte immer der Gesamtbefund mit ALLEN Ergebnissen gemeldet werden. Dies kann über mehrere Meldungen über mehrere Tage gemacht werden. Wenn eine unvollständige Befundung an das Gesundheitsamt gemeldet wird, weil einzelne Erregernachweise automatisch gemeldet werden, sollte dies auf jeden Fall in der Meldung genannt werden. Das heißt, wenn Sie z.B. einen positiven IgM- oder IgA-Nachweis melden, aber z.B. nicht wissen wie der Impfstatus oder der IgG-Status ist oder dass noch ein Nukleinsäure-Nachweis erfolgen wird, dann sollte dies in den Hinweisfeldern in der Meldung ergänzt werden. Der Gesamtbefund muss dann nach dem finalen Test erfolgen, auch wenn dieser negativ ist. Werden zum gleichen Zeitpunkt zusätzlich zum positiven Nachweis auch negative Nachweise (z.B. IgA+, IgG-) zum gleichen Erreger/zur gleichen Probe erzielt, so müssen diese mitgemeldet werden. | Labor | ||||||
Shigella oder EIEC? | Der diagnostische Nachweis unterscheidet nicht zwischen Shigella und EIEC - was melde ich? | Sowohl Shigella als auch EIEC (=sonstige darmpathogene E.coli) sind meldepflichtig und Ermittlungen auch z.B. bezüglich Tätigkeitsverbot sollten bei beiden erfolgen. Beide Erkrankungen sind hinsichtlich Symptomatik und Infektiösität vergleichbar. EIEC wird sehr viel seltener als Shigella nachgewiesen, wie auch in internationalen Studien hierzu gezeigt wurde. Das heißt, wenn sich mit einer MultiplexPCR nicht unterscheiden lässt, ob es sich um Shigella oder EIEC handelt, wird mit dem Meldetatbestand SHIP gemeldet. Wenn eine der PCR nachfolgende Kultivierung ergibt, dass eine EIEC-Infektion und keine Shigellose vorliegt, soll der Fall von der Meldekategorie „SHIP“ in die Meldekategorie „ECOP“ überführt werden. Das heißt es gibt eine neue Meldung mit dem ersten PCR Ergebnis und dem Kulturnachweis als ECOP und eine Korrektur (Pathogen not detected) für die erste PCR Meldung als SHIP. Das sollte allerdings sehr selten der Fall sein. Eine Info vom NRZ dazu ist, dass von den Shigella-Isolaten, die nach positivem PCR-Nachweis von den Laboren zur weiteren Typisierung an das NRZ eingesendet wurden, sich etwa 99% als Shigella und nur wenige als EIEC bestätigten. | Erregernachweis | ||||||
Derzeitiger Aufenthaltsort in der Meldung | Wie gebe ich den derzeitigen Aufenthaltsort in der Meldung an? | Nach §9 Abs.2 IfSG soll, wenn bekannt, die Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes und, falls abweichend die Anschrift des derzeitigen Aufenthaltsortes (z.B. Klinikaufenthalt) der betroffenen Person angegeben werden. Im DEMIS-Profil der betroffenen Person (https://simplifier.net/rki.demis.common/notifiedperson) können mehrere Adressen angegeben werden. Zu jeder dieser Adressen soll die Art der Adresse als Extension mit einer Angabe aus dem CodeSystem AddressUse https://simplifier.net/rki.demis.common/addressuse erfolgen. Es kann hier auch der Verweis auf eine Einrichtung gemacht werden, in der die betroffene Person untergebracht ist: https://simplifier.net/rki.demis.common/facilityaddressnotifiedperson. Beispielcode <address> <extension url="https://demis.rki.de/fhir/StructureDefinition/AddressUse"> <valueCoding> <system value="https://demis.rki.de/fhir/CodeSystem/addressUse"></system> <code value="current"></code> </valueCoding> </extension> Die Angabe, um welche Art des Aufenthaltsortes es sich handelt, ist für das Routing der Meldung das relevante Gesundheitsamt wichtig. | Aufenthaltsort | ||||||
Meldung einer pseudonymisierten Person | Wie melde ich eine pseudonymisierte Person? | Meldungen nach § 6 Abs. 1 und 2 sowie § 7 Abs. 1 IfSG sind namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu erfolgen. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen und dem zuständigen Gesundheitsamt spätestens 24 Stunden, nachdem der Meldende Kenntnis erlangt hat, vorliegen. Eine Meldung muss auch erfolgen, wenn noch nicht alle Informationen vorliegen. Zu fehlenden Information kann auch der Name der betroffenen Person gehören, wenn es sich um pseudonymisierte Aufträge handelt oder wenn es sich um noch unbekannte Personen in einem Ausbruch handelt. In diesem Fall muss einer alternativer Personennamen in die Meldung eingetragen werden, der keine Ziffern enthalten darf. Eine Durchnummerierung kann nur mit ausgeschriebenen oder römischen Zahlen erfolgen. Alternativ könnten Buchstaben in alphabetischer Reihenfolge verwendet werden. Kann eine Änderung im LIS nicht zeitnah erfolgen, kann eine Meldung über das Meldeportal erfolgen (siehe FAQ Punkt Meldung wird von DEMIS abgelehnt - wie kann ich trotzdem zeitnah melden?). Angaben zur Person müssen nachgemeldet werden. Es können nur Maßnahmen im Gesundheitsamt ergriffen werden, wenn die Person kontaktierbar ist. | Pseudonymisierte Person | ||||||
Information bei Änderung in der Wissensdatenbank | Wie werde ich informiert, wenn sich in der Wissensdatenbank etwas ändert, z.B. ein Wartungsfenster angekündigt wird? | Es gibt im Internet diverse Services, die Webseiten inhaltlich überwachen und bei Änderungen Notifizierungen verschicken, z.B. versionista.com oder visualping.io. Mit diesen können Sie sich eine Überwachung einrichten. Als Alternative können Sie auch einen der RSS Feeds unter https://wiki.gematik.de/spaces/listrssfeeds.action?key=DSKB abonieren. | Allgemein | ||||||
Unterscheidung Antigen-Schnelltest von PCR-Test | Wie kann ein Antigen-Schnelltest von einem PCR-Test unterschieden werden? | Die Angabe des durchgeführten Tests von Seiten der Labore ist ein Pflichtfeld. Die möglichen Angaben hierbei finden Sie unter https://simplifier.net/covid-19labormeldung/laboratorytestsarscov2. Ein Schnelltest kann an den folgenden drei LOINC-Codes erkannt werden: 94558-4; 95209-3; 96119-3 | Schnelltest | ||||||
Wofür steht der Fehlercode 503? | Wofür steht der Fehlercode 503? | siehe Wartungen | Fehlercode | ||||||
Wofür steht der Fehlercode 403? | Wofür steht der Fehlercode 403? | 403 (Forbidden): Dieser Fehler kann folgende Ursachen haben:
| Fehlercode | ||||||
PLZ, wenn eine angegebene PLZ nicht valide ist | Welche PLZ setze ich, wenn eine angegebene PLZ nicht valide ist? | Bitte setzen Sie nicht die PLZ “99999”. Falls die angegebene PLZ nicht valide ist, nutzen Sie bitte eine benachbarte PLZ. Mithilfe des RKI PLZ Tools können Sie auch schauen, ob eine PLZ valide ist. Beispiel: PLZ “33123” ist invalide, also wird die “33100” genutzt. | FHIR | ||||||
Bundeslandspezifische Meldepflichtige Erreger | Können Erreger, die nur in einem Bundesland (z.B. Sachsen) meldepflichtig sind, über DEMIS gemeldet werden? | Ja, siehe Bundeslandspezifische Meldetatbestände. | Labor | ||||||
Antibiotika-Verbrauchs-Surveillance (AVS) und Antibiotika-Resistenz-Surveillance (ARS) | Antibiotika-Verbrauchs-Surveillance (AVS) und Antibiotika-Resistenz-Surveillance (ARS) - G-BA-Beschluss bzw. Umsetzung der Surveillancesysteme in DEMIS | Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für Antibiotika, die gemäß §35 SGB V als Reserveantibiotika eingestuft wurden und deren Zusatznutzen damit als belegt gilt, Qualitätsvorgaben bei der Anwendung in Behandlungseinrichtungen beschlossen. Demnach sollen Behandlungseinrichtungen, die Reserveantibiotika gemäß §35 SGB V einsetzen, an den übergeordneten Surveillance-Systemen AVS (Antibiotika-Verbrauchs-Surveillance) und ARS (Antibiotika-Resistenz-Surveillance) bzw. ARVIA (Antibiotika-Resistenz und -Verbrauch Integrierte Analyse) teilnehmen. Gemäß G-BA Beschluss ist die Übermittlung der Resistenz- und Verbrauchsdaten zu Reserveantibiotika an die genannten Systeme bis spätestens 01.01.2024 zu gewährleisten. Ein Überblick zu den etablierten Übermittlungswegen für Daten von ARS und AVS wurde auf den RKI-Seiten https://ars.rki.de/ und https://avs.rki.de/ veröffentlicht. Die aktuell genutzte Schemadefinition für die Übermittlung der ARS-Daten ist seit 2008 für Softwarehersteller frei verfügbar. Für AVS besteht seit 2014 die Möglichkeit der Datenübermittlung über die Plattform WebKess des Nationalen Referenzzentrums für Surveillance von nosokomialen Infektionen sowie seit 2021 eine Schemadefinition, die an geeigneter Krankenhaussoftware implementiert werden kann. Darüber hinaus wird eine Datenübermittlung über DEMIS unter Nutzung der FHIR-Schnittstelle erarbeitet. Angestrebt wird eine Bereitstellung der ARS-Schnittstelle in 2024. | Labor | ||||||
Wie melde ich Ergebnisse, die nicht eindeutig "Positiv" oder "Negativ" sind? | Wie melde ich Ergebnisse, die nicht eindeutig "Positiv" oder "Negativ" sind? | Alle HL7-Codes sind für die Angabe als ObservationInterpretation gültig, sofern sie zum passenden LOINC-Code verwendet werden. Diese können Sie auf folgender Seite nachvollziehen: https://terminology.hl7.org/2.1.0/ValueSet-v3-ObservationInterpretation.html Dort sind Codes wie beispielsweise „E“ für „Equivocal“, „I“ für „Intermediate“ und auch „IND“ für „Indeterminate“ zu finden. | Labor | ||||||
Eine falsche Meldung stornieren | Eine falsche Meldung stornieren | Eine DEMIS-Meldung kann nicht storniert werden. Da DEMIS keine Datenbank ist und damit keinerlei Daten gespeichert werden, sondern diese lediglich zum Abruf zur Verfügung gestellt werden (ähnlich einer E-Mail), gibt es nichts, was man „stornieren“ kann. Sie können bezugnehmend auf die falsch abgesetzte Meldung eine Korrekturmeldung vornehmen, mit einem korrigierten bzw. ergänztem Erregernachweis und dem Meldungsstatus „Corrected“ oder „Amended“ (korrigiert oder ergänzt). Dieses Vorgehen ist Teil des Lifecyclemanagements, spezifisch des Szenario 4, welches nachträgliches Berichtigen, Korrigieren oder Ergänzen von Inhalten einer Meldung ermöglicht. Da die Meldungen nicht „bearbeitet“ werden können, weil sie nicht gespeichert werden, wurde dieses Konzept entwickelt. Näheres dazu finden Sie hier: | Labor | ||||||
Kann ich meine positiven Erregernachweise vollautomatisch melden? | Kann ich meine positiven Erregernachweise vollautomatisch melden? | Siehe folgende Beschreibung | Labor | ||||||
Referenzimplementierung | Gibt es eine Referenzimplementierung? | Sie können den DEMIS-Adapter als Referenzimplementierung nutzen, siehe Adapter: Zugriff auf die Sourcen | FHIR | ||||||
curl-Beispiel für Token-Ausstellung | Gibt es ein curl-Beispiel für die Initiierung der Token-Ausstellung durch den entsprechenden DEMIS-Sicherheitsdienst? | curl -verbose --key key.pem --cert cert.pem --request POST 'https://demis.rki.de/auth/realms/LAB/protocol/openid-connect/token' --header 'Content-Type: application/x-www-form-urlencoded' --data-urlencode 'client_id=demis-adapter' --data-urlencode 'client_secret=yyyyyyyyyyyyyyy' --data-urlencode 'username=xxxxx' --data-urlencode 'grant_type=password' | FHIR | ||||||
Krankenhauskapazitätssurveillance | Welche zeitlichen Fristen müssen für die Meldung eingehalten werden? | Namentliche Meldungen von Erregernachweisen gemäß § 7 Abs 1 IfSG sowie Krankheitsmeldungen gemäß § 6 Abs 1 IfSG haben gemäß § 9 Abs. 3 IfSG unverzüglich zu erfolgen und müssen spätestens 24 Stunden, nachdem der Meldende Kenntnis erlangt hat, am Gesundheitsamt vorliegen. Eine Meldung darf wegen einzelner fehlender Angaben nicht verzögert werden. Die Nachmeldung oder Korrektur von Angaben hat unverzüglich nach deren Vorliegen an das Gesundheitsamt zu erfolgen, das die ursprüngliche Meldung erhalten hat. Das Gesundheitsamt ist befugt, von der meldenden Einrichtung Auskunft über Angaben zu verlangen, die die Meldung zu enthalten hat. Die meldende Einrichtung hat dem Gesundheitsamt unverzüglich anzugeben, wenn sich eine Verdachtsmeldung nicht bestätigt hat. Die Meldung der Krankenhauskapazitätssurveillance ("Bettenbelegung") hat täglich (Mo-So) bis 11 Uhr mit Stand des Vortages (12 Uhr) zu erfolgen. | Meldepflicht | ||||||
Meldungen zur Krankenhauskapazitätssurveillance | Wie kann überprüft werden für welche Tage die Meldung zur Krankenhauskapazitätssurveillance ("Bettenbelegung") abgegeben wurde und ggf. mit welchen Daten? | Das kann der DEMIS-Meldungsquittung entnommen werden. | Meldepflicht | ||||||
Testmöglichkeiten | Gibt es die Möglichkeit die FHIR-Schnittstelle in einer Testumgebung zu testen? | Für Nutzerinnen und Nutzer der FHIR-Schnittstelle steht die DEMIS-Livetestumgebung zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie hier → Testumgebung. Wenn Ihrerseits Interesse an einem Zugang zur Livetestumgebung bestehen sollte, wenden Sie sich an die DEMIS-Geschäftsstelle unter demis-support@rki.de. Für die Livetestumgebung muss Ihnen ein Testzertifikat zur Verfügung gestellt werden. | Testumgebung | ||||||
Einsehen abgesetzter Meldungen im Portal | Kann eine bereits an DEMIS abgesetzte Meldung im Meldeportal nachträglich eingesehen/wieder geöffnet werden? | Nein, dies ist nicht möglich. Nach dem erfolgreichen Absetzen einer DEMIS-Meldung erhalten Sie jedoch eine DEMIS-Meldungsquittung im pdf-Format, die Sie sich entsprechend speichern können. | Meldeportal | ||||||
Speichern einer Meldung | Kann die Meldung bzw. das Formular nach dem Ausfüllen heruntergeladen und/oder abgespeichert werden? | Nein, aber Sie erhalten nach dem erfolgreichen Absetzen einer Meldung eine DEMIS-Meldungsquittung (.pdf-Format) - diese beinhaltet alle gemeldeten Daten. | Meldeportal | ||||||
Kosten | Entstehen dem Krankenhaus Kosten bzgl. der Nutzung von DEMIS? |
| Kosten | ||||||
ARS & AVS | Antibiotika-Verbrauchs-Surveillance (AVS) und Antibiotika-Resistenz-Surveillance (ARS) - G-BA-Beschluss bzw. Umsetzung in DEMIS | Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für Antibiotika, die gemäß §35 SGB V als Reserveantibiotika eingestuft wurden und deren Zusatznutzen damit als belegt gilt, Qualitätsvorgaben bei der Anwendung in Behandlungseinrichtungen beschlossen. Demnach sollen Behandlungseinrichtungen, die Reserveantibiotika gemäß §35 SGB V einsetzen, an den übergeordneten Surveillancesystemen AVS (Antibiotika-Verbrauchs-Surveillance) und ARS (Antibiotika-Resistenz-Surveillance) bzw. ARVIA (Antibiotika-Resistenz und -Verbrauch Integrierte Analyse) teilnehmen. Gemäß G-BA Beschluss ist die Übermittlung der Resistenz- und Verbrauchsdaten zu Reserveantibiotika an die genannten Systeme bis spätestens 01.01.2024 zu gewährleisten. Ein Überblick zu den etablierten Übermittlungswegen für Daten von ARS und AVS wurde auf den RKI-Seiten https://ars.rki.de/ und https://avs.rki.de/ veröffentlicht. Die aktuell genutzte Schemadefinition für die Übermittlung der ARS-Daten ist seit 2008 für Softwarehersteller frei verfügbar. Für AVS besteht seit 2014 die Möglichkeit der Datenübermittlung über die Plattform WebKess des Nationalen Referenzzentrums für Surveillance von nosokomialen Infektionen sowie seit 2021 eine Schemadefinition, die an geeigneter Krankenhaussoftware implementiert werden kann. Darüber hinaus wird eine Datenübermittlung über DEMIS unter Nutzung der FHIR-Schnittstelle erarbeitet. Angestrebt wird eine Bereitstellung der ARS-Schnittstelle in 2024. | Weiterentwicklung | ||||||
Delegieren einer Meldung | Kann eine Meldung delegiert werden (z.B. an eine Hygienefachkraft)? | Ja, das ist möglich. | Meldepflicht | ||||||
Zertifikate für unterschiedliche Standorte | Muss ich für verschiedene Klinikstandorte unterschiedliche Zertifikate bestellen? | Es ist möglich, dass verschiedene Standorte über ein Zertifikat melden. Haben Sie allerdings mehrere Stellen, verschiedene Software, verschiedene KIS, in die das Zertifikat importiert werden müsste und das Zertifikat und die privaten Schlüssel an mehrere Personen weitergegeben werden muss, ist es aus Sicherheitsgründen empfohlen, mehrere Zertifikate zu beantragen. Bei DEMIS ist dem Zertifikat lediglich die IK-Nummer zugeordnet. Eine Zuordnung zum Standort findet nicht statt. Anhand der IK-Nummer wird bestimmt für welche Standorte gemeldet werden darf. Die Bestellung von mehreren Zertifikaten kann durch eine Person durchgeführt werden. Für die Zuordnung der Einrichtung in den Gesundheitsämtern ist die Nutzung verschiedener Zertifikate hilfreich. Wir empfehlen aus diesem Grund unterschiedliche Zertifikate für die einzelnen Standorte. | Zertifikate | ||||||
Zertifikate für eine Labormeldung und eine Krankheitsmeldung | Benötige ich unterschiedliche Zertifikate für eine Labormeldung und eine Krankheitsmeldung? | Aufgrund sicherheitstechnischer Gegebenheiten ist es notwendig, für unterschiedliche Meldetatbestände verschiedene Zertifikate zu bestellen. | Zertifikate | ||||||
Der "Senden" Knopf ist nicht aktiv | Der "Senden" Knopf wird nicht aktiv und die Meldung kann nicht abgeschickt werden. | Es wurden nicht alle Pflichtparameter (zu erkennen an dem *) ausgefüllt. Links oben an den Kreisen sehen Sie auch in welchem Formular der Haken fehlt. Wechseln Sie dort hin und überprüfen Sie die Pflichtangeben. Sollte es trotzdem nicht funktionieren, senden Sie vollständige Screenshots aller Formulare an unseren Support. | Meldung | ||||||
Authenticator Meldung "URI malformed" bei Funktionstest | Beim Funktionstest kommt die Meldung "URI malformed" | Wenn auf dem Konnektor die Authentifizierungsmethode auf Benutzername/Passwort steht, dürfen beim Einsatz des Athenticators keine Sonderzeichen im Passwort enthalten sein, die bei der URL-Codierung verwendet werden ( z.B. &). | Authenticator | ||||||
Gematik-Authenticator could not be started | Warum werde ich nicht Eingeloggt obwohl der Authenticator erfolgreich war? | Der Authenticator meldet die erfolgreiche Authentisierung an https://auth.demis.rki.de zurück. Stellen Sie sicher, dass der Authenticator diese Domain erreichen kann. Wenn z.B. ein Proxy mit Authentisierung benutzt wird, dann muss dieser im Authenticator konfiguriert sein. Alternativ kann der Proxy auch so konfiguriert werden, dass für https://auth.demis.rki.de keine Authentisierung notwendig ist. | Authenticator | ||||||
Gematik-Authenticator could not be started | Warum werde ich nicht Eingeloggt obwohl der Authenticator erfolgreich war? | Der Timeout für den Anmeldeprozess liegt bei 60s. Ist innerhalb dieser Zeit keine Anmeldung erfolgt erscheint die Fehlermeldung. Bitte versuchen Sie es erneut. | Authenticator | ||||||
Authenticator startet beim ersten Aufruf nicht | Was kann ich machen, wenn der Authenticator nicht automatisch startet? | Folgen Sie bitte folgender Anleitung | Authenticator |
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